Sänger darf sich nicht mehr negativ über seine Ex-Frau äußern – 100.000 Euro Ordnungsgeld angedroht

Koblenz. Der ehemalige Modern-Talking-Sänger Thomas Anders darf sich nicht mehr negativ über das Eheleben mit seiner Ex-Frau Nora Balling äußern. Im Falle einer Zuwiderhandlung werde ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro fällig, urteilte das Landgericht in Koblenz.

Der Sänger hatte in seiner Autobiografie „100 Prozent Anders“ seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vorgeworfen. Mit ihrer Unterlassungsklage und dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wollte Balling nun erreichen, dass Anders Äußerungen zu ihrer Person in Fernsehsendungen und Lesungen künftig unterlässt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Argumentation der Klägerin, die auf eine bei der Ehescheidung 1998 vereinbarte Verschwiegenheitsklausel gepocht hatte. In dieser Klausel ist festgelegt, dass keine Details aus dem Eheleben nach außen dringen dürfen. Für den Fall eines Verstoßes wurde nach Angaben des Gerichts damals eine Strafzahlung von 200.000 Mark festgelegt.

„Wir werden das Urteil prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen“, sagte Anders' Anwalt Christian Schertz der Nachrichtenagentur dapd. Er und sein Mandant waren der Verhandlung ferngeblieben. Schertz begründete dies damit, dass sie die Kammer zuvor wegen Befangenheit abgelehnt hätten.

Über diesen Befangenheitsantrag hat das Gericht allerdings noch gar nicht entschieden, mit der Begründung, dass in dem Verfahren eine Eilbedürftigkeit vorgelegen habe. Hingegen wies das Gericht mehrere Anträge des Sängers auf Terminverschiebung zurück. Begründete hatte Anders den Wunsch der Verschiebung laut Gericht damit, dass er für Freitag zwei Lesungen aus seinem Buch in Dortmund geplant habe.

Auch ein weiterer Antrag, mit dem Anders erreichen wollte, dass die Klage als Familiensache unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird, wurde zurückgewiesen. Letztere Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Ehe geschieden sei.