Ärzte sind bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen ab heute verpflichtet, das Jugendamt oder andere Stellen einzuschalten. Das sieht eine Änderung der Richtlinien über die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern vor. Auslöser für die Verschärfung sind der Tod von Lea-Sophie und ähnliche Fälle der jüngsten Zeit. Indes lehnte es Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf Anraten von Ärzteschaft und Krankenkassen ab, in die Richtlinien für Kindervorsorgeuntersuchungen bis zum Alter von sechs Jahren eine Sonderuntersuchung auf Misshandlungs- oder Vernachlässigungsspuren aufzunehmen.