Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären.

Berlin. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, „die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären“, sagte Schaar der Zeitung „Sonntag Aktuell“. „Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden.“

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy- Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. „Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“

Bedenklich sei, dass die Bundesnetzagentur akzeptiere, dass die Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. „Auf diese Weise könnte jemand, der bloß meine Handynummer kennt, unter dem Namen „Micky Maus“ erfahren, wo ich mich aufhalte“, sagte Schaar. Besser wäre es, wenn die Einwilligung dem Mobilfunkunternehmen erteilt würde, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.

Bei dienstlich genutzten Handys und Smartphones müsse der Arbeitgeber in die Ortung einwilligen. Ein Logistik- Unternehmen etwa habe ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wo die Fahrzeuge seien, um Lieferungen besser aufeinander abzustimmen. Das rechtfertige aber keinesfalls die lückenlose Überwachung der Mitarbeiter, die ein Diensthandy mit sich führen. Hier müsse der Datenschutz nachgebessert werden, sagte Schaar. „Die heimliche Ortung des Arbeitnehmers muss ausgeschlossen sein.“

NACH TAGELANGER FLUCHT MIT HANDY-ORTUNG GEFASST

Mobile Geräte können sehr genaue Standortdaten liefern, etwa durch Feststellung der Funkzelle im Mobilfunknetz, eingebaute Satellitenortung (GPS) oder Auswertung von Informationen über lokale Funknetze (WLAN). In manchen Geräten und Diensten werden nach Angaben von Datenschützern die verschiedenen Ortungsmethoden miteinander kombiniert. Im Ergebnis lässt sich damit jeder Schritt des Nutzers nachvollziehen.