In der Erfurter Doping-Affäre werden Sportler und Arzt Andreas Franke durch die Unterscheidung zwischen Reinfusion und Reinjektion entlasstet.

Erfurt. Der Erfurter Arzt Andreas Franke wird durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in seiner Argumentation gestützt. In der Affäre um mit UV-Licht behandeltes Blut sind Zweifel aufgekommen, ob sich die Sportler zum betreffenden Zeitpunkt wirklich einer verbotenen Methode unterzogen haben. Dabei geht es auch um den feinen Unterschied zwischen Reinfusion und Reinjektion.

„Ich kann bestätigen, dass der Punkt M2.3 im Jahr 2011 in die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden aufgenommen wurde, da diverse Methoden der Blutmanipulation die Aufmerksamkeit der WADA erregt hatten“, sagte Terence O'Rorke, Kommunikationsdirektor der WADA, gegenüber dem Radsport-Portal Velonation. Der Punkt M2.3 verbietet im WADA-Code von 2011 „die sukzessive Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Vollblut, ganz gleich welcher Menge, in das Kreislaufsystem“. Damit folgt der Code der Argumentation Frankes, der in Erfurt 30 Sportler mit der sogenannten UV-Methode behandelt hatte. „Bei der UVB Blutbestrahlung wird eine Reinjektion und keine Reinfusion durchgeführt“, sagte Franke. Bei einer Injektion wird dem Körper ein Mittel schnell und manuell zugeführt, bei einer Infusion erfolgt die Zuführung kontinuierlich und sozusagen automatisch aus einem Behältnis. Erst im WADA-Code von 2012 wurde das Wort Reinfusion in Punkt M2.3 durch das allgemein gehaltene Wort Wiederzufuhr bzw. Reintroduktion ersetzt.

Sportler, die sich wie der Radprofi Marcel Kittel weit vor 2011 bei Franke behandeln ließen, dürften somit nichts zu befürchten haben. Auch Nachwuchsradsportler Jakob Steigmiller, der 2011 bei Franke war, könnte aufgrund des Unterschieds zwischen Injektion und Infusion ohne Strafe bleiben. Der 22-Jährige, gegen den derzeit ein Verfahren läuft, bekräftigte in einer Erklärung auf der Internetseite seines Teams, „dass ich niemals die Absicht hatte eine Leistungssteigerung zu erzielen, maximal wollte ich meine Gesundheit erhalten“.

Steigmiller hatte im vergangenen Winter eine Nasennebenhöhlenentzündung geplagt, in deren Folge er operiert worden war. Da er nach der Operation sehr anfällig für Infekte war, habe er Andreas Franke, den Arzt des Olympiastützpunktes Erfurt konsultiert. „Dieser hat mir eine Behandlung mit ultraviolettem Licht empfohlen, bei welcher kleinste Mengen meines Blutes bestrahlt wurden. Auf meine kritischen Nachfragen wurde mir ausdrücklich versichert, dass diese Methode erlaubt ist und auch schon seit 20 Jahren praktiziert wird“, sagte Steigmiller. Doch durch den leichtsinnigen Umgang des Arztes mit dieser Methode sei er nun in den Blickpunkt der Medien und mitten in eine die Diskussion um die Auslegung des Doping-Codes geraten. (abendblatt.de/dapd)