Bad Oldesloe. Warum ein kostenfrei nutzbares Solarkataster aus Sicht der SPD auch für das private Engagement der Bürger wichtig ist.

Die SPD Stormarn hat bei ihrem Neujahrsempfang im Kreistagssitzungssaal in Bad Oldesloe deutlich gemacht, dass sie noch offensiver als bisher die Auseinandersetzung mit der AfD suchen will. „Nicht nur mit Blick auf die drei anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland setzen wir uns für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein“, sagt Marion Meyer, die Co-Vorsitzende des Kreisvorstands. Die AfD leugne klare Verfassungsgrundsätze, führe Listen kritischer Journalisten und schüre bewusst Hass gegen Ausländer. „Hierbei werden wir nicht mehr tatenlos zusehen“, so Meyer.

Kampf gegen die Klimawandel bleibt ein Schwerpunkt

Einen anderen kreispolitischen Schwerpunkt sehen die Genossen auch 2024 im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb hat die SPD nicht nur Werbung für die Förderrichtlinie des Kreises zum Klimaschutz gemacht, sondern will mit Nachdruck auf die Einführung eines Solarkatasters für Stormarn drängen, wie es die Kreise Pinneberg und Herzogtum Lauenburg längst haben.

„Erklärtes Ziel ist es, neben dem Solarpotenzial einzelner Gebäude auch Potenzialflächen für die Errichtung von Solarparks zu ermitteln“, so Frank Schmalowsky, Chef der SPD-Kreistagsfraktion. Durch das Kataster soll einfach und schnell aufgezeigt werden, ob sich das Dach eines Hauses für die Installation von Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen oder die Begrünung eignet. „Und weil es hier auch um die Dächer von privaten Häusern geht, soll das Kataster für die Bürger kostenfrei nutzbar sein“, so Schmalowsky.

Freiflächenanalyse als Ergänzung zur Wärmeplanung

Seiner Ansicht nach sei eine Orientierung am Solarkataster des Kreises Pinneberg durchaus angebracht. Hier werde über Luftaufnahmen mit entsprechender Farbgebung schnell deutlich, welche Dächer sich in welcher Abstufung für PV- und ST-Anlagen sowie eine Begrünung gar nicht, bedingt, gut oder gar hervorragend eignen. Für Stormarn wünschen sich die Genossen zudem eine Freiflächenanalyse für die Ansiedlung von Bürgerenergieparks. „Das halten wir für eine sinnvolle Ergänzung zur jetzt ohnehin geforderten Wärmeplanung in den Kommunen“, erklärte der Fraktionschef.

In einer ausführlichen Präsentation ging er zudem auf die Stormarner Förderungen zum Klimaschutz am Bau ein. Um die Klimaschutzziele des Kreises zu erreichen, sollen auch die Städte, Gemeinden, Ämter und Schulverbände einbezogen werden. Dafür ist im aktuellen Kreishaushalt Fördergeld in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt worden. Ziel der Förderung sind unter anderem, die Treibhausgas-Emissionen zu verringern, Trinkwasser einzusparen und eine Initialwirkung für mehr Klimaschutzmaßnahmen zu erzeugen.

Auch Dachbegrünungen und Zisternen sind förderfähig

Die Projektkosten können bis zu 50 Prozent gefördert werden, pro Antrag sind aber maximal 10.000 Euro möglich. Die Akquise weiterer Förderungen ist möglich, mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten müssen allerdings selbst aufgebracht werden.
Förderfähig sind neben Photovoltaik-Anlagen für Feuerwachen, Kitas und andere kommunale Bauten, solarthermetische Anlagen, energetische Sanierungen, Ladestationen für die E-Mobilität, Dach- und Fassadenbegrünungen, Nahwärmenetze, LED-Straßenbeleuchtung sowie Regenwasserzisternen, um Trinkwasser zu sparen.

Zu förderfähigen Projekten zählen unterdessen ebenso Serverkühlungen durch Erdkühle anstelle von Klimaanlagen, die mit treibhausrelevanten Kühlmitteln betrieben werden, Wärmepumpen zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder bislang ungenutzter Abwärme sowie innovative Projekte zur CO2-Minderung. Hier muss jedoch eine konkrete Berechnung der Einsparpotenziale vorgelegt werden.

Erstanträge kommen im Windhundverfahren zum Zuge

Beantragt werden müssen die Zuschüsse bei der Kreisverwaltung in Bad Oldesloe per Mail an klimaschutz@kreis-stormarn.de. Notwendig sind dabei eine Kurzbeschreibung des Projekts selbst und seiner Bedeutung für die Kommune, eine Kostenberechnung samt Finanzierungsplan, sowie eine Selbsterklärung zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben im Zuge der gesamten Umsetzung des Vorhabens. Zudem bedarf es einer Erklärung, dass die Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, noch nicht begonnen wurde.

Beachtet werden sollte überdies, den Erstantrag als solchen zu kennzeichnen. Nur dann hat er nämlich eine berechtigte Chance, im sogenannten Windhundvergabeverfahren zum Zuge zu kommen. „Bei 55 Stormarner Kommunen und rund 50 verschiedenen Förderungen sollen möglichst viele Städte und Gemeinden profitieren können“, erklärt Schmalowsky.

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Wichtig sei zudem, die Anträge bis zum 31. Mai zu stellen. Sollte der Fördertopf nach den eingegangenen Erstanträgen noch nicht ausgeschöpft sein, können weitere Anträge gestellt werden. Hier erfolgt die Vergabe der Zuschüsse dann in Abhängigkeit von der vorab berechneten CO2-Reduktion.

Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es unterdessen nicht. Anträge auf Zuschüsse unter 500 Euro haben keine Aussicht auf Bewilligung. „Die letzte Entscheidung obliegt ohnehin Stormarns Landrat“, so Schmalowsky. Die ausführliche Förderrichtlinie findet sich im Online-Portal der Kreisverwaltung (kreis-stormarn.de).