Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Kinderhaus St. Josef in Bad Oldesloe dürfte von der Behörde schon bald zu den Akten gelegt werden.

Bad Oldesloe. Davon geht jedenfalls der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz aus: "Durch eine Verjährung besteht für uns keine Möglichkeit, die Ermittlungen fortzuführen."

Ein ehemaliges Heimkind hatte gesagt, Ende der 50er-Jahre vom damaligen Kaplan missbraucht worden zu sein. Ähnliches gelte auch für einen Fall im Schullandheim Neubörnsen (Kreis Herzogtum Lauenburg), der mehr als 60 Jahre zurückliegt.

Bei der Leiterin des Oldesloer Jugendhauses, Birgit Breuer, hat sich unterdessen ein weiterer ehemaliger Bewohner gemeldet.

Nach Angaben der Heimleiterin habe der Mann den ehemaligen Kaplan in Schutz genommen: Der Geistliche habe ihm damals immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden - auch noch nach der Zeit im Heim. Ein weiterer ehemaliger Heimbewohner, der jetzt in der Nähe von Kiel wohnt, sagte zur Regionalausgabe Stormarn des Abendblattes: "Der Kaplan war ein feiner Kerl." Er sei beliebt bei den Bewohnern des Hauses gewesen. Sexuelle Übergriffe habe er nie beobachtet.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Kloster Nütschau im Jahr 1998 ist dagegen nicht verjährt. Dort soll es zu sexuellen Handlungen zwischen einem Mitarbeiter des Klosters und einer 15 Jahre alten Teilnehmerin einer Jugendfreizeit gekommen sein. Der Mann gehörte nicht zum Orden und gab die Tat damals zu. Er arbeitet mittlerweile nicht mehr in dem Kloster. Die Eltern der Jugendlichen sahen von einer Anzeige ab, informierten aber den Prior in Nütschau.