Vier Tiere getötet. Amtsgericht Reinbek verurteilt 44- und 48-Jährigen zu einer Geldstrafe. Tierschutzverein reagiert mit Bestürzung.

Reinbek. Immer wieder schütteln sie mit den Köpfen, schauen sich verwundert an oder lachen kurz auf, weil sie das alles gar nicht so richtig verstehen können. Friedrich K. und Horst W. (Namen von der Redaktion geändert) sitzen verloren auf den rotbetuchten Stühlen in einem der Sitzungssäle des Reinbeker Amtsgerichts. Die beiden 44- und 48 Jahre alten Männer aus Grande wurden dort gestern zu 120 beziehungsweise 85 Tagessätzen von jeweils zehn Euro wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Ihre Tat: Vier kleine Katzenkinder hatte Friedrich K. im Auftrag von Horst W. am 13. Juni vergangenen Jahres am Ortsausgang Grande kräftig gegen einen Baum geworfen, um sie zu töten.

Einem 29 Jahre alten Spaziergänger aus Grande war Friedrich K. aufgefallen, als der mit einem Tiertransportkorb bei den Müllcontainern am Ortsausgang stand. "Das kam mir sehr merkwürdig vor. Ich bin später noch einmal mit meinem Hund zurückgegangen und da habe ich die toten Tiere am Müllcontainer entdeckt und sofort die Polizei angerufen", sagt der Mann vor Gericht.

+++ Tiere sind durch das Recht besonders geschützt +++

Dem widerspricht K. nicht, der wie sein Freund ohne Rechtsbeistand vor Gericht erscheint. "Ich habe sie vor einen Baum geschmissen, einzeln und dann hinter einen Zaun geschmissen. Alle waren tot, alle vier. Das weiß ich genau, ich hab noch mal geguckt", gibt Friedrich K. vor Richterin und Staatsanwältin zu und rutscht dabei auf seinem Stuhl hin und her. Mit seiner Hand fährt er immer wieder über den glattrasierten Kopf, auf dem mehrere Narben zu sehen sind. Reue zeigt er nicht.

Nur seinem Freund Horst W. scheint das Töten der Katzen nun doch unangenehm zu sein. "Ja, das mit dem Katzentöten war nicht so nett. Das tut mir auch leid jetzt. Aber die Mutter ist drei Tage vorher von einem Auto überfahren worden", gibt Horst W. als Erklärung vor Gericht ab, warum er seinen Freund bat, die Tiere umzubringen.

Die Katzenmutter habe einer Bekannten gehört und der wollten sie einen Gefallen tun. Auf die Frage von der Richterin, warum sie die Kätzchen nicht einfach in ein Tierheim gebracht haben, antwortet W. nur: "Ja, das hätte man manchen können."

Mit der Höhe der Geldstrafe und dem Urteil nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, das bei der Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund oder für das Zufügen von erheblichen Schmerzen und Leiden aus Rohheit eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, ging die Richterin am Amtsgericht Reinbek über die Forderung der Staatsanwaltschaft Lübeck hinaus. Diese hatte 80 beziehungsweise 40 Tagessätze zu je zehn Euro gefordert, jedoch auch noch eine Zahlung in Höhe von 400 Euro an einen Tierschutzverein angeraten.

Die für die beiden Männer recht hohe Geldstrafe dürfte Friedrich K. und Horst W. zum Nachdenken angeregt haben, auch wenn sie den Saal kopfschüttelnd verlassen. Beide leben im Haus des Vaters von K. von dessen Rente, helfen ihm im Haushalt und halten sich mit kleineren Nebenjobs mit maximal 600 Euro im Monat über Wasser. Unterstützung vom Staat haben Friedrich K. und Horst W., die sich bisher nichts zu schulden haben lassen kommen, nach eigenen Angaben nicht beantragt. Auch einen Beruf haben sie nach ihrem Sonder- beziehungsweise Hauptschulabschluss nie erlernt.

Monika Ehlers vom Tierschutzverein Ahrensburg-Großhansdorf reagierte bestürzt auf die Tötung der vier Kätzchen: "Da dreht sich mir der Magen um. Leider passiert das auf dem Land immer wieder. Oft werden die Tiere auch einfach ertränkt." Sie appelliere daher an alle Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren zu lassen. "Nur so kann man das Katzenelend eindämmen. Tiere gegen eine Wand zu werfen oder zu ertränken ist keine Lösung." Schließlich gebe es immer noch die Möglichkeit, Katzen ins Tierheim zu bringen.