Zum 1. Juli dieses Jahres wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Das hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett im Dezember beschlossen. Bereits nach dem 1. März soll niemand mehr gegen seinen Willen einberufen werden. Für den Zivildienst greift diese neue Regelung ebenfalls.

Ein Bundesfreiwilligendienst soll nach dem Willen der Regierung an die Stelle des Zivildienstes treten. Er soll Angebote wie das Freiwillige Soziale Jahr ergänzen. Bisher gibt es nur einen Gesetzesentwurf. Dieser sieht eine Dienstdauer von zwölf Monaten vor, es soll ein Taschengeld gezahlt werden. Eine Altersbeschränkung ist nicht vorgesehen. Anreize wie eine Anrechnung des Dienstes als Wartesemester an der Universität stehen nicht in dem Entwurf.