Fredenbecker Schulausschuss beschließt einstimmig, statt einer IGS eine Oberschule mit gymnasialem Zweig anzustreben

Fredenbeck. Fredenbecks Politiker verabschieden sich von dem Wunsch nach einer Integrierten Gesamtschule (IGS) im Ort. Der Schulausschuss der Samtgemeinde hat jetzt einstimmig beschlossen, auf eine Oberschule mit einem gymnasialen Zweig hinzuarbeiten. Die Aussichten für Fredenbeck auf diese neue Schulform sind gut, glaubt auch der CDU-Landtagsabgeordnete Kai Seefried.

Für die Fredenbecker heißt es zunächst einmal abwarten. Bislang gibt es schließlich erst einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen. Dass der eigentliche Wunsch nach einer IGS an der Fredenbecker Geestlandschule mit Blick auf die anstehende Schulstrukturreform noch unwahrscheinlicher geworden ist, ist nun auch den Beteiligten vor Ort klar. Das Gesetz fordert weiterhin fünf Klassen pro Jahrgang für die Einrichtung einer IGS. "Die Fünfzügigkeit schaffen wir so nicht, das ist Fakt", sagt Wolfgang Struck, Schulleiter der Geestlandschule. Deshalb sei die Oberschule eine Option, allerdings nur mit einem gymnasialen Zweig, betont er.

Elterninitiative für eine IGS folgt dem Weg der Fredenbecker Schulleitung

Selbst die Elterninitiative für eine IGS in Fredenbeck resigniert allmählich. Seit knapp einem Jahr kämpfen Eltern in Fredenbeck für die Schule. Noch immer liegt beim Landkreis Stade ein Antrag der Samtgemeinde, eine Elternbefragung zu tätigen.

Diese Befragung ist eine Grundvorrausetzung für die Einrichtung einer IGS, weil damit überhaupt erst der Bedarf festgestellt wird. "Eine Elternbefragung bekommen wir politisch nicht umgesetzt", sagt Ralf Ehlers von der Elterninitiative, der jetzt als Elternvertreter auch Mitglied im Fredenbecker Schulausschuss ist. Deshalb ginge die Elterninitiative den Weg der Schulleitung mit und sprach dieser gleichzeitig ihr vollstes Vertrauen aus. Diesen Weg wollen nun auch die politischen Parteien gehen. Ziel ist nun eine Oberschule mit einem gymnasialen Zweig bis zur zehnten Klasse ohne Oberstufe.

Für die Erweiterung der Oberschule um einen gymnasialen Zweig muss der Schulträger laut Gesetzentwurf allerdings mindestens 27 Schüler über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachweisen. Wie dieser Nachweis allerdings konkret erfolgen soll, steht noch nicht fest.

Schulleiter Struck sagt jetzt, dass er diese 27 Schüler für einen gymnasialen Zweig in den nächsten vier Jahren garantiert nachweisen könne. Für zehn Jahre sei dieser garantierte Nachweis allerdings schwierig. Zumindest nach dem bisherigen Gesetzentwurf hieße das, dass es in Fredenbeck keine Oberschule mit einem gymnasialen Zweig geben könnte. Der Landtagsabgeordnete Kai Seefried sagt zwar, dass man sich die Zahlen genau anschauen müsste, nimmt den Fredenbeckern allerdings ein wenig die Ängste.

"Ich mache mir nicht die ganz großen Sorgen", sagt Seefried mit Blick auf den Fredenbecker Wunsch nach einer Oberschule mit einem gymnasialen Zweig. Seefried stehe schon jetzt in engem Kontakt mit Schulleiter Struck und wolle die Fredenbecker positiv begleiten. Allerdings könne er nichts versprechen und verweist auf die kommenden Beratungen zum vorgelegten Gesetzentwurf. Ende Januar könnte es schon konkretere Informationen geben.

Ein für die Fredenbecker entscheidender Punkt wird der Nachweis dieser Schülerzahlen sein. Normalerweise müsste es eine Befragung geben. Seefried habe aber in seiner Fraktion vor einem "bürokratischen Monster" gewarnt. In der Tendenz gehe es dahin, dass die Zahlen annähernd gewährleistet werden müssen, sagt Seefried. Er setze vor allem auf die Verantwortung der regionalen Entscheidungsträger, wenn die Zahlen vernünftig passen.

Der Landkreis muss einer Oberschule mit gymnasialem Zweig zustimmen

Ähnliche Auseinandersetzungen über den Nachweis der Schüler für einen gymnasialen Zweig wie in Fredenbeck wird es vermutlich in Himmelpforten, Oldendorf, Jork und Horneburg geben. Diese Standorte kommen im Landkreis Stade für eine Oberstufe mit gymnasialen Zweig in Frage.

In Fredenbeck muss nun zunächst der Samtgemeinderat den Beschluss des Schulausschusses bestätigen. Dann muss der Landkreis als Schulträger der Gymnasien zustimmen. Letztlich entscheidet die Landesschulbehörde.