Kiel/Hannover/Schwerin. Sylt appelliert, nicht anzureisen. Niedersachsen mahnt zum Verzicht auf Ausflüge. Und ein Bundesland droht mit Polizeikontrollen.

Kurz vor Ostern ist die Stimmung in den Badeorten an Nord- und Ostsee ziemlich gedämpft. Wo in normalen Zeiten Zehntausende Gäste mit Freude begrüßt werden, macht man sich in diesem Jahr Sorgen wegen der Menschen, die trotz der Corona-Pandemie anreisen.

Eigentümer, die ihre Ferienwohnungen und -häuser nicht selbst nutzen, dürfen sie in Schleswig-Holstein Verwandten oder Freunden unentgeltlich überlassen, auch in Niedersachsen dürfen die Besitzer von Ferienwohnungen anreisen. Nahezu ausnahmslos verboten hingegen ist die Anreise zu touristischen Zwecken in Mecklenburg-Vorpommern.

Sylts Bürgermeister: Wer in Zweitwohnung reist, soll sich testen lassen

Sylts Bürgermeister Nicolas Häckel hat kurz vor Ostern an die Menschen appelliert, zu Hause zu bleiben. Allerdings rechne er trotz des touristischen Beherbergungsverbots mit vermehrten Anreisen an den Ostertagen. Sein Wunsch: Wer in seine Zweitwohnung reise, solle sich regelmäßig testen lassen.

„Auch Tagesgäste mögen sich bitte testen - eine Teststation haben wir unmittelbar am Bahnhof Westerland eingerichtet“, sagte Häckel. Er kündigte zudem an, das bestehende Beherbergungsverbot weiter zu kontrollieren. Eigentümer von Ferienhäusern oder -wohnungen können diese aber selbst nutzen oder dort unentgeltlich Familie oder Freunde wohnen lassen.

Ostern: St. Peter-Ording rät Campern dringend von Anreise ab

Auch St. Peter-Ording rechnet je nach Wetterlage mit mehr Zweitwohnungsbesitzern und Dauercampern. Die Gemeinde appelliert an die Gäste, sich an die Corona-Regeln zu halten, Masken zu tragen und gezielt Orte aufzusuchen, die wenig frequentiert werden.

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Zudem wird Campern dringend abgeraten nach St. Peter-Ording zu reisen, da es keine Stellplätze gebe. "Wildes Campen ist verboten und wird mit Geldbußen von 100 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr bestraft", sagte Tourismus-Direktorin Katharina Schirmbeck.

Auf der Seebrücke gibt es eine Maskenpflicht. Am Osterwochenende soll es verstärkte Kontrollen geben. Tagestourismus ist nicht verboten, die Gemeinde weist aber darauf hin, dass es vor Ort nur ein sehr eingeschränktes Angebot gibt. So werde keine Außengastronomie angeboten "und wir haben keine Strandkörbe rausgestellt".

Mecklenburg-Vorpommern: Einreise verboten, Polizei kontrolliert

Noch strenger sind die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern: Dort ist die Einreise aus touristischen Gründen gleich ganz verboten. Das schon länger bestehende Verbot wird die Polizei "insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage" verstärkte Kontrollen durchführen, "um den touristischen Reiseverkehr zu unterbinden".

Darauf weist die Polizei hin und betont, dass neben stationären Kontrollen entlang der Landesgrenze auch an der Küste und im Landesinneren Fahrzeuge und Personen kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns appelliert darüber hinaus an die Bürger des Landes, die geltenden Corona-Regeln einzuhalten.

Corona-Regeln: Was ist in Schleswig-Holstein zu Ostern erlaubt?

  • Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts sind auf das absolut Nötige zu beschränken.
  • Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen.
  • Insgesamt ist die Zahl auf fünf Personen beschränkt, Kinder werden dabei nicht mitgezählt.
  • Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot. In Hotels, Pensionen und anderen Quartieren darf nur übernachten, wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen reist.
  • Freizeitparks und Schwimmbäder bleiben geschlossen.
  • Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Botanische Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteiche, Strandkorbvermietungen, Sonnenstudios und Zoos können dagegen öffnen. Es gilt eine Beschränkung der Besucherzahl pro Fläche, es müssen Kontaktdaten erhoben werden.
  • Öffnungen im Einzelhandel sind vom Inzidenzwert abgängig, also der Zahl der Menschen, die sich bezogen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit dem Coronavirus infizieren. In den Kreisen Segeberg und Pinneberg sowie der Stadt Flensburg müssen die Geschäfte auf "Click & Collect" umstellen, weil die Inzidenz auf mehr als 100 gestiegen ist.

Der Kreis Nordfriesland hat bereits am Wochenende die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen im Kreisgebiet verlängert und um Regelungen für die Gemeinde Sylt ergänzt.

Maskenpflicht: Wie reagieren die Küstenorte an der Ostsee?

Auch im Kreis Ostholstein wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für einige Orte ausgeweitet. So gilt jetzt auch in Burg auf Fehmarn sowie in den Jachthäfen Burgstaaken und Orth auf der Ostseeinsel die Maskenpflicht. Gleiches gilt für den Jachthafen Grömitz. In Scharbeutz und Timmendorfer Strand müssen auch am Ostermontag Masken getragen werden. Zuvor galt diese Pflicht nur an den Wochenenden.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

In Grömitz gibt es etwa 3800 Zweitwohnungen. Ob die allerdings tatsächlich nur von den Eigentümern und deren Familien genutzt werden, lässt sich nach Angaben des Tourismus-Service Grömitz nicht feststellen. Dort werden wie auch in Timmendorfer Strand an den Feiertagen Polizei und Ordnungsamt unterwegs sein.

Niedersachsen: Das gilt im ganzen Land - und in einzelnen Kreisen

Niedersachsen hat für die Zeit von Karfreitag bis zum Ende des Ostermontags ein generelles Verbot von Versammlungen in der Öffentlichkeit verhängt - dieses geht über die sonstigen Kontaktbeschränkungen hinaus und untersagt sämtliche Treffen – private Osterfeuer sind unter Einhaltung der örtlichen Corona-Regeln aber erlaubt.

Während die touristische Beherbergung auch in Niedersachsen verboten ist (abgesehen von Zweitwohnungsbesitzern und Dauercampern: diese dürfen anreisen), gibt es kein generelles Verbot des Tagestourismus. Allerdings können Kommunen örtliche Beschränkungen verfügen. Die Stadt Cuxhaven etwa hat dies getan. Auch Kreise und Kommunen mit besonders hohen Sieben-Tages-Inzidenzen haben teils einschneidende zusätzliche Regelungen, dies kann sich auch auf die generell erlaubte Öffnung von Tierparks und botanischen Gärten auswirken.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mahnte generell zu einem „Verzicht auf vermeidbare Mobilität“. Wer in einer Region mit einer nächtlichen Ausgangssperre lebt, muss bei einem Ausflug auf jeden Fall rechtzeitig wieder zu Hause sein. Ein Ausflug sei „kein triftiger Grund“ sich während der Ausgangssperre draußen aufzuhalten, betonte die Vize-Chefin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder.