Kreis Pinneberg. Beamte überprüfen in Pinneberg, Halstenbek, Bönningstedt und Schenefeld die Fahrer mit Smartphone in der Hand. Was ihnen blüht.

37 Handyverstöße in vier Stunden haben Beamte des Brennpunktdienstes des Polizeireviers Pinneberg geahndet. Die Polizisten hatten sich am Donnerstag in Bönningstedt, Halstenbek, Pinneberg sowie in Schenefeld an wechselnden Orten postiert.

In Bönningstedt standen die Beamten von 9.15 Uhr an für zwei Stunden an der Kieler Straße. Dabei wurden sie von Kollegen der Polizeistation Bönningstedt unterstützt. In dieser Zeit stoppten die Einsatzkräfte sieben Autofahrer, die am Steuer verbotenerweise ihr Handy nutzten.

Feste Kontrollstellen in Bönningstedt und Pinneberg, mobile Kontrollen in Pinneberg und Schenefeld

Im Anschluss richteten die Polizisten ab Mittag eine weitere Kontrollstelle an der Lübzer Straße in Halstenbek ein. Dort standen sie ebenfalls zwei Stunden und erwischten in diesem Zeitraum 13 Handysünder am Steuer.

Parallel zu diesen festen Kontrollstellen waren weitere Kräfte in Pinneberg und Schenefeld aktiv, die an wechselnden Orten auf der Lauer lagen. In Pinneberg fielen elf, in Schenefeld sechs Fahrzeuglenker auf, die am Steuer ihr Handy bedienten.

Ablenkung durch mobile Geräte zu unterbinden ist Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit

Die Ablenkung durch mobile Geräte, wie Handy oder Tablet zu bekämpfen gilt polizeiintern als Schwerpunkt der Arbeit. Telefonieren und Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich. Bei 50 Kilometer pro Stunde legt ein Fahrzeug etwa 14 Meter pro Sekunde zurück. Der zwei Sekunden andauernde Blick auf das Handy bedeutet fü den Autofahrer also knapp 30 Meter Blindflug.

Inzwischen droht der Gesetzgeber höhere Geldbußen und auch Fahrverbote als Sanktion an, wenn man mit einem Handy, Tablet oder ähnlichem in der Hand am Steuer während der Fahrt angetroffen wird. Die Höhe der Strafe beginnt bei 100 Euro.

Bein Handyverstößen am Steuer kann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden

Sollte während dieses Verstoßes eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Folge sein, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls erhöht sich die Geldstrafe auf 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft.

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Das Verbot betrifft aber nicht nur die Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Radfahrer. Für sie beginnt die Höhe der Strafe bei 55 Euro.

Die Beamten hatten in Pinnebertg nicht nur das Handyverbot am Steuer im Visier, sie überprüften auch die Einhaltung der Regeln in der Fußgängerzone. Sieben Personen wurden gestoppt, die diese Zone verbotenermaßen mit dem Fahrrad oder dem E-Scooter befuhren. Zwei weitere überprüfte E-Scooter verfügten nicht über die nötige Pflichtversicherung, was eine Strafanzeige nach sich zog.

Polizei kündigt weitere Kontrollen dieser Art in naher Zukunft an

Auch weitere Verstöße wurden konsequent geahndet. Drei Autofahrer hatten sich nicht angeschnallt, vier weitere vor den Augen der Beamten eine rote Ampel üerfahren und acht Autofahrter waren an der Richard-Köhn-Straße zum Teil deutlich zu schnell unterwegs. Die Beamten kündigen an, eine derartige Kontrolle in naher Zukunft zu wiederholen.