Norderstedt. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen viel Verantwortung. Es gibt außerdem ein „Erfrischungsgeld“ und belegte Brötchen.

Wer in den Stadtversammlungen und Gemeinderäten sitzt und die Geschicke der Kommune für fünf Jahre lang maßgeblich bestimmt – das wird am Sonntag, 14. Mai, entschieden. Denn dann ist in Schleswig-Holstein Kommunalwahl. Für diesen wichtigen Urnengang suchen Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg nun freiwilligeWahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Ihr Job ist es, für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen, ihn vor Störungen oder Beeinflussungen zu schützen. Wahlhelfer überprüfen unter anderem die Wahlberechtigungen, geben Stimmzettel aus, zählen sie nach der Wahl und ermitteln das Ergebnis im jeweiligen Wahlbezirk.

Eine verantwortungsvolle Aufgabe also. Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann sich für sie melden. Für die ehrenamtliche Tätigkeit zahlt jede Kommune eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe allerdings variiert.

Norderstedt sucht 400 Wahlhelfer – es gibt belegte Brötchen und Kuchen

In Norderstedt werden rund 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Die Aufwandsentschädigung liegt zwischen 50 und 100 Euro. Vorsteher mit hoher Verantwortung erhalten 100 Euro pro Tag, Schriftführer 80 Euro, Beisitzer 50 Euro. Für alle Wahlhelfer stehen am Wahlsonntag im Wahllokal außerdem belegte Brötchen und Kuchen zur Stärkung bereit.

In den Wahllokalen wird in zwei Schichten gearbeitet: Die erste Schicht läuft von 7.30 Uhr bis 13 Uhr sowie ab 18 Uhr für die Auszählung, die zweite Schicht ab 13 Uhr bis Auszählungsende. Separate Briefwahllokale wird es zur Kommunalwahl nicht geben.

Wer mitmachen will, kann Wünsche zum Einsatzort angeben

Interessierte Personen sind aufgerufen, sich zeitnah per E-Mail bei der Stadtverwaltung unter Angabe des Namens, der Adresse und der gewünschten Funktion zu melden (). Diejenigen, die an einem bestimmten Einsatzort oder in einem bestimmten Team unterstützen wollen, geben dieses bei ihrer Anmeldung mit an. Die Stadtverwaltung wird Wünsche – soweit möglich – bei der Planung berücksichtigen.

Henstedt-Ulzburg zahlt 50 bis 60 Euro „Erfrischungsgeld“

Auch Henstedt-Ulzburg benötigt für die Kommunalwahl Helferinnen und Helfer. Die Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, variiert je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 50 Euro und 60 Euro. Wahlvorsteher bekommen 60 Euro, Schriftführer 55 Euro, stellvertretende Schriftführer und Beisitzer 50 Euro.

Eine Hälfte des Wahlvorstands besetzt das Lokal von morgens bis mittags, die andere Hälfte übernimmt bis zur Schließung des Wahllokals.

Besonders erfahrene Personen werden für die Wahl gebraucht

Wer Interesse hat, meldet sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde bei Melanie Hamann telefonisch unter 04193/963 310 oder per E-Mail (). Insbesondere werden Personen benötigt, die bereits Erfahrungen bei Wahlen gesammelt haben und bereit sind, einen Posten als Wahlvorsteher oder Schriftführer zu übernehmen.

„Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren“, sagt Gemeindewahlleiter Colja Peglow. „Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Umsetzung der Kommunalwahl!“

Kaltenkirchen: Eine Woche vorher gibt es für Vorsteher und Schriftführer eine Schulung

In Kaltenkirchen werden rund 110 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Die Stadt zahlt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 bis 85 Euro, je nach Funktion. Wer zum Wahlvorsteher oder Schriftführer benannt wird, erhält etwa eine Woche vor der Wahl eine ausführliche Einweisung im Rahmen einer Schulung.

Am Wahltag können sich die Wahlhelfer in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr in Abstimmung untereinander abwechseln und müssen somit nicht den ganzen Tag anwesend sein. Eine Mindestbesetzung muss allerdings sichergestellt werden. Lediglich bei der anschließenden Stimmenauszählung ab 18 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

„Alle Helfenden werden durch Verwaltungsteam begleitet und versorgt“

Wer Interesse hat, mitzuwirken, meldet sich bei der Gemeindewahlleiterin Alina-Sophie Groth, per Telefon unter 04191/939 133 oder per Email an .

„Die Sicherstellung einer freien und unbeeinflussten Stimmabgabe und die neutrale Feststellung des Wahlergebnisses ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Alle Helfenden werden durch unser geübtes Verwaltungsteam begleitet und den Tag über versorgt“, werben Alina-Sophie Groth und Bürgermeister Hanno Krause.

Norderstedt: Und was ist, wenn nicht genügend Freiwillige zusammenkommen?

Und was tut eine Stadtverwaltung, falls nicht genügend freiwillige Wahlhelfer zusammenkommen? Werden dann Verwaltungsmitarbeiter verpflichtet? Norderstedts Stadtsprecher Bernd-Olaf Struppek verneint. „In den Vorjahren haben der Stadt jeweils genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung gestanden“, sagt er. Eine „Zwangsverpflichtung“ von Mitarbeitenden habe es bislang noch nicht gegeben – und sie sei auch nicht angedacht.

Struppek weiter: „Das Wahlamt der Stadt kontaktiert natürlich von sich aus Personen, die in den Vorjahren als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitgewirkt haben. Dieser Personenkreis verfügt über wertvolle Vorkenntnisse – und nicht wenige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind in Norderstedt schon viele Jahre dabei.“

Auch eine ganze Reihe von Mitarbeitenden aus der Stadtverwaltung sei immer dabei – ganz freiwillig. Häufig würden Verwaltungsmitarbeiter in der Funktion des Wahlvorstands oder Schriftführers eingesetzt.