Kreis Segeberg. Bei der Behörde stapeln sich die Anträge. Was dahinter steckt und warum der Kreis Segeberg nun an Bürger appelliert.

Gemäß einer Entscheidung der EU-Staaten müssen alle Führerscheine EU-weit einheitlich sein. Daher läuft aktuell eine Umtauschaktion für die alten Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1999 ausgestellt wurden, in einen EU-Kartenführerschein.

Allerdings dauert dieser Prozess länger, als ursprünglich geplant. Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segeberg weist daher darauf hin, dass die Abarbeitung der ersten Antragswelle noch nicht abgeschlossen ist.

Führerschein umtauschen: Kreis Segeberg steckt im Chaos

Grund für die Verzögerung sind die Umtauschanträge zahlreicher Menschen, die ihren alten Führerschein noch nutzen können. Die aktuelle Umtauschwelle betrifft Menschen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964.

Diese müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Die Behörde appelliert daher an die Menschen, die später geboren wurden oder bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, mit ihren Anträgen noch zu warten. Verfrühte Umtauschanträge sorgen für weitere Verzögerungen bei der Bearbeitung.

Führerscheine sind auch ohne Umtausch weiterhin gültig

Die alten Führerscheine gelten zwar zunächst weiter, jedoch stellt das Fahren mit einer veralteten Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit zehn Euro geahndet wird.

Wer bereits einen Antrag gestellt hat, muss diese Gebühr allerdings nicht bezahlen. So soll verhindert werden, dass den jeweiligen Jahrgängen durch die verlängerte Bearbeitungszeit ein Nachteil entsteht.

Wie lange der Umtauschprozess dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt es eine Rolle, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde. Bei Menschen, deren Führerschein vom Kreis Segeberg ausgestellt wurde, dauert die Bearbeitung der Umtauschanträge etwa drei bis vier Monate.

Viele Einwohnermeldeämter außerhalb von Bad Segeberg übernehmen dabei den Umtausch der Dokumente. Etwas länger dauert es, wenn der Führerschein in einem anderen Landkreis oder Bundesland ausgestellt wurde.

Führerscheinumtausch beim Kreis Segeberg beantragen

Wer seinen Führerschein umtauschen muss, kann die Antragsunterlagen beim Kreis Segeberg beantragen. Dies ist per Post, per E-Mail oder telefonisch möglich. Auch auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de) können die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Führerscheinumtausch stellen.

Dies gilt auch für Menschen, die ihren Führerschein im Kreis Segeberg erworben haben, hier aber nicht mehr wohnen. Sie können die benötigte Karteikartenabschrift auf der Website beantragen.

Postanschrift: Kreis Segeberg, FD 36.00 Fahrerlaubnisse, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg. E-Mail: . Fax: 04551/9519303, Telefon: 04551/9518770.