Kreis Segeberg. Wann im Kreis Segeberg und dem Rest von Schleswig-Holstein die Impfzentren ihre Arbeit aufnehmen – und wer schon vorher geimpft wird.

„Es ändert sich derzeit laufend etwas am Zeitplan", sagt Sabrina Müller, Sprecherin des Kreises Segeberg am Mittwoch. „Aber nach jetzigem Stand der Dinge werden wir in Kaltenkirchen am 4. Januar mit den Corona-Impfungen beginnen - allerdings nur auf einer Impflinie." Für die weiteren Impfzentren im Kreis Segeberg in Norderstedt und Wahlstedt gibt es noch keine genauen Termine für den Start. "Das hängt einfach von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab", sagt Müller.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hatte am Mittwoch seine Impfstrategie öffentlich gemacht. Die Vorbereitungen für den Impfstart am 27. Dezember liefen auf Hochtouren, so Garg. „Auch wenn wir noch harte Monate vor uns haben: Der Beginn der Impfungen ist die Chance auf einen neuen Anfang, auf ein besseres Jahr 2021, in dessen Verlauf wir uns alle gemeinsam nach und nach unser Leben in Freiheit zurückerobern.“

Corona-Impfungen beginnen mit mobilen Impfteams

48.000 Impfdosen erwartet Schleswig-Holstein im Dezember. Die ersten etwa 10.000 sollen am 26. Dezember zentral eintreffen, weitere 14.000 Dosen sollen am 28. Dezember und weitere 24.000 am 30. Dezember geliefert werden.

Schon ab dem 27. Dezember sollen dann bis zu zehn mobile Impfteams zu den Pflegeeinrichtungen des Landes ausschwärmen – prioritär zu gerontopsychiatrischen Einrichtungen in Hochinzidenzgebieten – um dort die Bewohnerinnen und Bewohner zu impfen, die dies wünschen. Bis Anfang Januar wird die Zahl der mobilen Teams sukzessive auf bis zu 15 Teams hochgefahren. Auch das Klinikpersonal mit sehr hohem Expositionsrisiko, insbesondere auf Intensivstationen und in der Notaufnahme, soll am 27. Dezember den Impfstoff erhalten.

Ab man Termine für die Corona-Impfung vergeben werden

In Kaltenkirchen und 14 weiteren Impfzentren (eines pro Kreis/kreisfreier Stadt) soll dann am 4. Januar mit jeweils einer Impflinie der Betrieb starten. Die Impfzentren werden zu Beginn täglich jeweils von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Nach drei Wochen, wenn neben den Erstimpfungen bereits Zweitimpfungen vorgenommen werden müssen, können die Öffnungszeiten ausgeweitet werden. Die Impfzentren in Bad Oldesloe, Lübeck und Prisdorf starten mit jeweils zwei Impflinien.

Der Arzt Guido Reisewitz im Impfzentrum Kaltenkirchen.
Der Arzt Guido Reisewitz im Impfzentrum Kaltenkirchen. © Wolfgang Klietz | Wolfgang Klietz

Ab dem 29. Dezember sollen Terminvereinbarungen für die Impfung in den Impfzentren über eine zentrale Webseite oder über die Rufnummer 116 117 möglich sein. Impfberechtigt in den Impfzentren sind zunächst die Angehörigen der Gruppe 1 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Hierzu zählen insbesondere Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten und Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Zu der Gruppe 1 gehört auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden.

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Menschen über 80 Jahre, die zu Hause betreut werden und die Impfzentren nicht aufsuchen können, werden zu einem späteren Zeitpunkt geimpft. Bedingt durch die speziellen Lager- und Transportanforderungen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes ist eine Impfung beim Hausarzt oder in der eigenen Häuslichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die wichtigsten Fragen zum Start der Corona-Schutzimpfung im Überblick:

Wie lange dauert eine Impfung in einem Impfzentrum?

Der eigentliche Impfvorgang wird nur etwa fünf Minuten in Anspruch nehmen. Inklusive einer ärztlichen Unterweisung, bei der auch Fragen gestellt werden können und einer Nachbeobachtungszeit wird der ganze Vorgang etwa 45 Minuten dauern.

Wie viele Impfungen können in den Impfzentren vorgenommen werden?

Das Land bereitet vor, dass über die Impfzentren etwa 300.000 Impfungen pro Monat möglich sind. Dies ist abhängig von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Hinzu kommen die Impfungen, die in Krankenhäusern und über mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen können. Voraussetzung ist auch dabei immer die Verfügbarkeit der entsprechenden Mengen an Impfstoff. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Impfungen nach spätestens sechs Monaten in den Regelbetrieb, also die Hausarztpraxen überführt werden. Dies könnte abhängig von der Impfstoffentwicklung und den Anforderungen an den Impfstoff, wie zum Beispiel die Tiefkühlung, auch früher erfolgen.

Welcher Impfstoff wird in Schleswig-Holstein geimpft?

Zunächst wird der als erstes zugelassene Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden. Weitere Firmen haben die Zulassung bereits beantragt, sodass zukünftig auch andere Impfstoffe verwendet werden, sobald diese verfügbar sind. Ob andere Impfstoffe auch in Impfzentren oder aber durch Hausärztinnen und -ärzte angewandt werden, hängt maßgeblich von den Anforderungen des Impfstoffes ab.

Kann ich mich in einem Impfzentrum impfen lassen, das nicht in meinem Kreis oder in meiner kreisfreien Stadt liegt?

Ja. Auch wird es für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein möglich sein, sich in Hamburg impfen zu lassen. Hamburgerinnen und Hamburger können sich in Schleswig-Holstein impfen lassen.

Coronakrise: Wo noch Intensivbetten frei sind

Wie viel Prozent der Schleswig-Holsteiner müssen sich impfen lassen, damit die Gemeinschaft geschützt wird?

Hierbei müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz. Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von etwa 70 Prozent in der Bevölkerung die Übertragungen des Coronavirus soweit begrenzt sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).

Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Übertragung unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer Covid-19-Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen. Bei der Anwendung eines pandemischen Impfstoffs ist außerdem der Aspekt entscheidend, welche Personengruppe den größten Nutzen von der Impfung hat. Das sind diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und diejenigen, die dem höchsten Infektionsrisiko durch Kontakt zu Covid-19-Erkrankten ausgesetzt sind.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Impfung wenden?

Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann dazu über die Rufnummer 116 117 angewählt werden.