Heinrich W.aus Norderstedt soll seine Frau erschlagen haben. Wenn der Prozess nicht bald beginnt, kann er aus der U-Haft freikommen.

Norderstedt/Kiel . Knapp ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod der Norderstedterin Bärbel W. hat der Prozess gegen ihren Ehemann Heinrich immer noch nicht begonnen. Personalengpässe in der Justiz haben dazu geführt, dass das Verfahren wegen Totschlags gegen den 49 Jahre Elblotsen bislang noch nicht eröffnet werden konnte.

Sollte es dem Kieler Landgericht bis zum 17. Februar nicht gelingen, mit dem Prozess zu beginnen, muss Heinrich W. möglicherweise aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Er wäre solange ein freier Mann, bis das Gericht ihn zu einer Haftstrafe verurteilt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen ihn liegt bereits seit Mitte Dezember 2012 vor. Darin wird W. vorgeworfen, seine Ehefrau am 16. August des vergangenen Jahres erwürgt zu haben. Der Angeklagte hat bislang zu allen Vorwürfen geschwiegen. "Die Anklage stützt sich auf ein rechtsmedizinisches Gutachten", sagt Oberstaatsanwalt Axel Biehler. Er bezeichnete die Spuren als eindeutig. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Beziehungstat aus, will aber keine Einzelheiten zum Motiv des Täters nennen.

Nach Informationen des Hamburger Abendblatts lebte das Ehepaar getrennt, nachdem Heinrich W. aus dem Reihenhaus am Weg am Denkmal ausgezogen und nach Hamburg umgezogen war. Am 16. August sollte es zu einer letzten Aussprache zwischen den zerstrittenen Eheleuten kommen. Das Treffen endete mit einem Verbrechen. Mit bloßen Händen soll W. seine Frau getötet haben. Außerdem schlug er offenbar auf den Kopf seines Opfers ein. Danach rief er die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Zwar gelang es einem Notarztteam, die dreifache Mutter wiederzubeleben. Sie starb jedoch kurz darauf in einem Krankenhaus.

Bereits am Tag nach der Tat erließ das Amtsgericht Haftbefehl gegen Heinrich W., der seitdem in Untersuchungshaft auf seinen Prozess wartet. In der Regel darf eine Untersuchungshaft maximal sechs Monate dauern, spätestens dann muss der Prozess beginnen. Wird diese Frist jedoch überschritten, muss das Oberlandesgericht in Schleswig entscheiden, ob der Angeklagte weiter einsitzen muss. Dabei werden sich die Richter mit der Frage beschäftigen, warum es dem Landgericht nicht gelungen ist, die Sechs-Monate-Frist einzuhalten. Bei den Beratungen wird die personelle Situation ebenso zur Sprache kommen wie das Thema, ob die Freilassung eines Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnte oder ob Fluchtgefahr bestehe.

"Ein Angeklagter hat ein Recht auf eine schnelle Verhandlung", sagt Gerichtssprecher Sebastian Brommann. Vor dem Gesetz gelte ein Beschuldigter als unschuldig, solange er nicht verurteilt sei. Wegen der hohen Arbeitsbelastung der Gerichte sei es jedoch bislang nicht gelungen, einen Termin für den Prozessbeginn zu finden. Wenn W. nach einem Urteil ins Gefängnis muss, wird die Zeit der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.

Der Anwalt von Heinrich W., Winfried Günnemann, erlebt regelmäßig, dass es wegen Überlastung zu Verzögerungen in den Gerichten kommt. Die Justiz verfüge aus finanziellen Gründen über zu wenig Personal. Günnemann: "Dann kommt es zu solchen Verwerfungen." Die Verzögerungen seien im Gericht entstanden, nicht bei den Ermittlungsbehörden. "Staatsanwaltschaft und Polizei haben ordentlich ermittelt", sagt der Rechtsanwalt.

Sollte das Oberlandesgericht die Untersuchungshaft verlängern, will Günnemann prüfen, ob er für seinen Mandanten eine Haftentlassung beantragen wird. Dass Heinrich W. sich dem Prozess durch eine Flucht entziehen könnte, glaubt der Anwalt nicht: "Der Mann kommt aus bürgerlichen, ordentlichen Verhältnissen."