Interessengemeinschaft kritisiert, dass bisher alle Versuche, den Fluglärm über der Norderstedter Bahn zu reduzieren, gescheitert sind.

Norderstedt. In der nächsten Woche präsentiert der Flughafen Hamburg seine fünfte Umwelterklärung und wird erläutern, wie stark sich das Unternehmen auch künftig für den Umweltschutz engagiert. Doch das interessiert die Menschen im Umland, die vom Fluglärm betroffen sind, nur wenig. In Norderstedt, Quickborn, Ellerau, Henstedt-Ulzburg und Hasloh formiert sich Widerstand gegen den Flugbetrieb.

Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Mecklenburg hatte vor drei Jahren in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass die geltenden Bahnbenutzungsregelungen in Fuhlsbüttel nicht rechtsgültig seien. Damit fehle die Grundlage für die ungerechte Verteilung der Starts und Landungen zwischen Hamburg und den Umlandgemeinden. Im Jahr 2010 starteten und landeten 67 397 aller 154 194 Flüge von und nach Hamburg über den Dächern von Norderstedt, Quickborn und Hasloh. Das waren 44 Prozent aller Flugbewegungen, während die drei anderen Bahnen, die das Hamburger Stadtgebiet betreffen, 56 Prozent der Flüge aufnahmen.

Nur 1,1 Prozent der Flugbewegungen gehen über die Alsterdorfer Bahn

"Über die Norderstedter Bahn wickelt der Flughafen im Jahresschnitt sogar rund 70 Prozent aller Starts ab, sodass wir hier besonders betroffen sind. Die Hamburger hingegen werden geschont, über die Alsterdorfer Bahn startet und landet nur gut ein Prozent der Maschinen", sagt Hans Schwarz, Vorsitzender der Norderstedter Interessengemeinschaft für Fluglärmschutz (NIG). Gerade erst hatten sich mehrere Garstedter über wachsende Lärmbelastungen beschwert. "In den letzten Wochen ist der Fluglärm nicht mehr auszuhalten. Wann wollen Sie endlich etwas dagegen tun?", schreibt eine Betroffene an Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote.

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Tatsächlich sind alle Versuche, die Umlandbewohner vom Fluglärm zu entlasten, gescheitert. Vor Jahren gab es die "Norderstedter Gespräche" - Vertreter der betroffenen Städte und Gemeinden, der Initiativen gegen den Fluglärm, des Flughafens und der Landesregierungen saßen an einem Tisch und suchten nach Lösungen. Doch verbindliche Zusagen kamen dabei nicht heraus. Vor zwei Jahren hatten die Umland-Kommunen einen gemeinsamen Neun-Punkte-Katalog beschlossen und gefordert, den Fluglärm gerechter zwischen der Metropole und den Randgemeinden zu verteilen. "Es fanden viele Gespräche auf Staatsratsebene statt. Dabei haben wir auch über den Forderungskatalog und die Bahnbenutzungsregelungen gesprochen, es konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden", schrieb Tamara Zieschang, Staatssekretärin im schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium, an die Interessengemeinschaft Flugschneise Nord, die im Sommer nachgehakt hatte.

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"Während in Quickborn und Hasloh offenbar der Widerstand wächst, macht sich bei uns Resignation breit", sagt NIG-Vorsitzender Hans Schwarz. Viele Bürger, die seit Jahren unter dem Fluglärm leiden, hätten ihren Protest eingestellt, weil "das ja doch nichts bringt". Auch die IG Flugschneise Nord wollte nicht weiter auf den guten Willen der Verantwortlichen setzen und hatte das Rechtsgutachten zur Bahnbenutzungsregelung in Auftrag gegeben. Verwaltungsrechtler Mecklenburg fand heraus, dass die Betriebsgenehmigung des Hamburger Flughafens von 1967 in der Hamburger Wirtschaftsbehörde nicht mehr auffindbar und die Bahnbenutzungsregelung 2004 aufgehoben worden sei. Flughafensprecherin Stefanie Harder hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie gehe davon aus, dass der Betrieb rechtens sei.

Norderstedt hatte zugesagt, eine Klage gegen den Flugbetrieb zu unterstützen

Als das Rechtsgutachten vor gut zwei Jahren vorlag, sagte die Stadt Norderstedt Unterstützung zu. Politiker und Verwaltung wollten sich, wie die anderen Kommunen, auch finanziell an einer Klage beteiligen - die IG Flugschneise geht von Verfahrenskosten von bis zu 10 000 Euro aus. Doch jetzt ist Quickborn ausgeschert. Die Stadt hatte zwei weitere Fachanwälte eingeschaltet. Fazit: Zwar könne die Klage erfolgreich sein, weil die Bahnbenutzungsregelung tatsächlich fragwürdig sei. Die Folge könne aber auch sein, dass eine neue Regelung die Umlandgemeinden sogar noch stärker mit Fluglärm belaste als bisher.

Nun will von Lany die Mitglieder der IG Flugschneise Nord fragen, ob sie im Alleingang vor Gericht ziehen wollen. "Wir würden die Initiative natürlich unterstützen, schließlich ist es ja auch in unserem Interesse, dass es über Norderstedt leiser wird", sagt Schwarz.

Die Mitgliederversammlung der IG Flugschneise Nord beginnt am 3. November um 19.30 Uhr in der Comeniusschule, Am Freibad 3-11, in Quickborn.