Brisante Mitgliederversammlung der Quickborner Interessengemeinschaft Flugschneise Nord am 3. November

Quickborn. Die Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Flugschneise Nord am Donnerstag, 3. November, in Quickborn verspricht reichlich brisant zu werden. Vorsitzender Eberhard von Lany will an diesem Abend die Entscheidung herbeiführen, ob die Bürgerinitiative gegen den Hamburger Flughafen und die Wirtschaftsbehörde Klage einreichen soll. Der Verwaltungsrechtler Wilhelm Mecklenburg hatte vor drei Jahren in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass die geltenden Bahnbenutzregeln in Fuhlsbüttel nicht rechtsgültig seien. Der zuständige Fachausschuss der Quickborner Ratsversammlung hat es jetzt einstimmig abgelehnt, dass sich die Stadt Quickborn an den Verfahrenskosten beteiligt. Jetzt will von Lany seine 300 Mitglieder befragen, ob die IG notfalls alleine vor das Verwaltungsgericht ziehen soll.

Hauptstreitpunkt ist die seit Jahrzehnten ungerechte Verteilung des Fluglärms zu Lasten Schleswig-Holsteins. Im Jahr 2010 starteten und landeten 67 397 aller 154 194 Flüge von und nach Hamburg über den Dächern von Quickborn und Hasloh. Das waren 44 Prozent aller Flugbewegungen, während die drei anderen Bahnen, die das Hamburger Stadtgebiet betreffen, 56 Prozent der Flüge aufnahmen. Auch in diesem Jahr war es etwa jedes zweite Flugzeug in und aus Richtung Norden.

Von Lany hat jetzt den Anwalt Mecklenburg um Stellungnahme gebeten, ob seine Expertise von 2008 immer noch gültig ist. Seinerzeit hatte der Pinneberger Jurist nach monatelangem Studium der Akten herausgefunden, dass die Betriebsgenehmigung des Hamburger Flughafens von 1967 in der Hamburger Wirtschaftsbehörde nicht mehr auffindbar und die Bahnbenutzungsregelung 2004 aufgehoben worden sei. Von Lany will ein Votum der Mitglieder, ob sie einen Alleingang riskieren wollen. Schließlich könnten Gerichtskosten von rund 10 000 Euro auf die Fluglärm-Gegner zukommen.

Dieser Alleingang der Initiative wäre etwas überraschend. Denn vor zwei Jahren hatten alle von Fluglärm betroffenen Kommunen Quickborn, Hasloh, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg und Ellerau einen Neun-Punkte-Forderungskatalog beschlossen, der sich für eine gerechtere Verteilung des Fluglärms zu Gunsten Schleswig-Holsteins ausspricht.

Doch mittlerweile liegen der Quickborner Stadtverwaltung zwei weitere juristische Stellungnahmen vor, die nach Informationen des Abendblatts das Risiko einer Klage als zu hoch einschätzen. Zwar könnte die Klage erfolgreich sein, weil die Bahnbenutzungsregelung tatsächlich fragwürdig ist. Die Folge könnte dann aber sein, dass die ungerechte Verteilung des Flugverkehrs zu Lasten Schleswig-Holsteins für immer festgeschrieben würde, befürchten die eingeschalteten Juristen. Bürgermeister Thomas Köppl will sich zu diesem Thema nicht offiziell äußern, weil dies der Rechtsposition der Stadt schaden könnte. "Wir sollten unsere Strategie nicht öffentlich diskutieren."

Das sieht IG-Vorsitzender von Lany ganz anders. Denn nur auf den guten Willen Hamburgs und deren Zugeständnisse zu setzen, wie dies jahrelang geschehe ist, habe die Situation für die Betroffenen bis heute nicht verbessert.

Die Mitgliederversammlung beginnt am 3. November um 19.30 Uhr in der Mensa der Comeniusschule.