Skandalös und undemokratisch, so empfanden einige Senatoren der Leuphana das Verfahren zur Wiederbestellung des hauptamtlichen Vizepräsidenten Holm Keller.

Lüneburg. Jetzt haben Mitglieder des Senats die Kanzlei Sellmann und Partner aus Lüneburg beauftragt, Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg gegen Kellers Wiederwahl zu erheben. Die Kanzlei hat auch die Rechtsaufsicht der Stiftungsuniversität eingeschaltet.

Eine Ernennung von Holm Keller auf Basis des Senatsbeschlusses vom 6. Mai soll so verhindert werden. Die Senatoren halten den vom Senat beschlossenen präsidialen Vorschlag eines Teilzeitamtes für Vizepräsident Holm Keller für verfassungswidrig.

"Nachdem der Senat Anfang April beschlossen hat, Holm Keller nicht sofort für eine weitere Amtszeit als hauptamtlicher Vizepräsident wieder zu bestellen, wurde unter präsidialem Druck ein angeblicher Kompromiss aus dem Hut gezaubert, der zwei hauptamtliche Teilzeit-Vizepräsidenten mit je halber Stelle vorsieht. Unserer Ansicht nach ist eine solche Zwangsteilzeit von Beamtenstellen verfassungswidrig", sagt die studentische Senatorin Daniela Steinert. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass die Einstellung von Beamten in Zwangsteilzeit verfassungswidrig sei.

Bereits im Vorfeld der Entscheidung sei es zu zahlreichen rechtlichen Verstößen von Seiten des Präsidenten gekommen, welche die Entscheidung erheblich beeinflusst hätten. "Als Vorsitzender des Senates ignorierte er Anträge der Senatoren und stellte ihnen Rechtsgutachten nicht zur Verfügung. Auch wurde die Hochschulöffentlichkeit unzulässig von den Sitzungen ausgesperrt und eine Diskussion unmöglich gemacht", so Thies Johannsen, studentischer Senator. Jetzt sind Stiftungsrat, Wissenschaftsministerium und Verwaltungsgericht gefragt.