An den Verboten auf der A 8, A 7 und A 45 gebe es nichts zu bemängeln, heißt es im Leipziger Urteil. Ein Transportunternehmer aus Kiel hatte geklagt.
Bundesverwaltungsgericht
An den Verboten auf der A 8, A 7 und A 45 gebe es nichts zu bemängeln, heißt es im Leipziger Urteil. Ein Transportunternehmer aus Kiel hatte geklagt.
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