Es gibt in Deutschland keine umfassende Statistik über medizinische Behandlungsfehler. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) beschweren sich jedes Jahr rund 40 000 Patienten über eine ihrer Ansicht nach falsche Behandlung. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, können Sie folgendes tun:

1. Suchen Sie das Gespräch mit dem behandelnden Arzt, nehmen Sie Einsicht in die Dokumentation der Behandlung und fertigen Sie Kopien von den Unterlagen an.

2. Um zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob sich daraus Schadenersatzansprüche ableiten lassen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern, Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover, Tel. 0511/380 24 16, 0511/380 24 20
  • Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, telefonische Beratung (Tel. 040/24 83 22 30) dienstags von 10-18 Uhr, persönliche Beratung donnerstags 10-17.30 Uhr. Die Beratungen kosten zwischen fünf und 16 Euro. Außerdem gibt es hier einen Ratgeber.
  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., Geschäftsstelle Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen, Tel. 07031/95 05 50 oder Fax: 07031/95 05 55
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen, c/o Gesundheitsladen München e.V., Auenstr. 31, 80469 München, Tel. 089/77 25 65 oder Fax: 089/725 05 74
  • www.forum-patientensicherheit.de

Grundlegende Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Patientenrechte in Deutschland", die das Bundesgesundheitsministerium herausgibt. Diese Broschüre kann im Internet (http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_8.cfm) heruntergeladen oder bestellt werden.