Frankfurt. Eine Schwiegermutter verbreitete Böses über einen Vater in der Familiengruppe. Der klagte. Und hatte Pech: Die Gruppen seien Freiräume.

Die Familiengruppe bei WhatsApp – für den einen ist sie Segen, für den anderen Fluch. Denn während die einen gern jedes noch so schlechte Urlaubsbild teilen, wären die anderen froh, wenn sich die Verwandten auf die wichtigen Dinge beschränken würden.

Gelegentlich kann es in Familiengruppen auch gehörig eskalieren. Doch sind böse Worte oder gar Unterstellungen im digitalen Familienrahmen strafbar? Damit musste sich jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt beschäftigen.

WhatsApp-Familiengruppe ist „beleidigungsfreie Zone“

Die gute Nachricht für verbale Querulanten im Familiengefüge: Das Gericht hat die WhatsApp-Familiengruppe an sich als „beleidigungsfreie Sphäre“ definiert. Heißt: Es handelt sich um einen „persönlichen Freiraum“, in dem man sich auch frei aussprechen können muss, ohne Repressalien zu erwarten. Pöbeln gegen Papa, meckern über Mutti? Legitim.

Hinter der Entscheidung in Frankfurt steht allerdings ein ernster Familien-Zwist, der über einfache Beleidigungen hinausgeht.

Vater klagte gegen Missbrauchsvorwürfe der Schwiegermutter

Geklagt hatte ein Mann gegen seine Schwiegermutter. Er hatte verlangt, dass sie nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe.

Vorangegangen war ein heftiger Ehestreit im Jahr 2016. Damals hatte die Frau des Klägers ihrer Mutter – also seiner Schwiegermutter – ein Handy-Video zur Aufbewahrung zukommen lassen, auf dem der Mann seinen Sohn geschubst haben soll, um ihn zum schnelleren Gehen zu bewegen.

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Schwiegermutter schickte pikantes Video an ganze Gruppe

Die Schwiegermutter stellte daraufhin nicht nur Strafanzeige gegen den Vater, sondern verschickte das „Protokoll der Misshandlungen“ per Handy mit WhatsApp, der erst kürzlich mit Störungen zu kämpfen hatte, an ihre eigene Mutter und an ihre Schwester.

Der Mann wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Schwiegermutter diese Behauptungen nicht länger wiederholen darf.

Trotz Gerichtsstreit: Vater und seine Frau sind weiter ein Paar

Wie schon zuvor das Landgericht, stufte aber auch das Oberlandesgericht den engsten Familienkreis als Schutzraum ein. Daher seien auch Äußerungen, die außerhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt.

Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, hat offenbar zumindest die Kernfamilie keinen langfristigen Schaden genommen: Der Kläger und seine Frau sind laut Gericht „weiterhin verheiratet“.

Experten diskutieren schon lange, ob Privates überhaupt per WhatsApp geteilt werden sollte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sagte, er würde die App „nie benutzen“. (ses/dpa)