Hamburg. Der NDR wehrt sich gegen ein Verbot der „Tagesschau“-App. Ein Gericht hatte sie als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet.

Der NDR ruft im Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App das Bundesverfassungsgericht an. Man habe am 22. Januar gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) „fristwahrend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, teilte der Norddeutsche Rundfunk am Montagabend per Mail mit.

Der NDR-Justiziar Michael Kühn sagte demnach: „Der NDR hat nach gründlicher Prüfung entschieden, das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall anzurufen, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen und um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“ Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ auf ihrer Internetseite darüber berichtet.

Mehrere Zeitungen hatten geklagt

Das OLG Köln hatte die Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 als „in unzulässiger Weise presseähnlich“ bewertet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehrere Zeitungen hatten gegen die „Tagesschau“-App geklagt. Sie waren der Ansicht, deren kostenlose App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde. Der NDR erklärte in der Mail zudem, unabhängig davon sei es dem Sender wichtig, „dass auch weiterhin konstruktive Gespräche mit den Verlegern geführt werden“. (dpa)