München. Auf Amazon darf nicht mit Erotik-Produkten gehandelt werden. So steht es in den Bedingungen. Und doch wird damit viel Umsatz gemacht.

Geht es nach den eigenen Regeln für Händler, dann müsste Amazon seinen Bereich „Erotische Spielereien“ sofort einstampfen. Der Handelsriese mit einem Umsatz von 115 Milliarden Euro im vergangenen Jahr hat auf seiner Seite offensichtlich veraltete Regeln für Verkäufer. Sie schließen den Handel mit Erotik-Produkten in Deutschland grundsätzlich aus.

Aufgefallen ist das bei Recherchen unserer Redaktion zum Handel mit Sexpuppen mit kindlichem Aussehen. Auf dem Marketplace von Amazon gibt es solche Artikel, die in Deutschland zwar bislang legal sind, aber Experten Sorge bereiten. Sie bedienen offensichtlich pädophile Neigungen.

Amazon hatte Link genannt

Amazons Pressestelle hatte dazu erklärt, Marketplace-Verkäufer seien verpflichtet, sich an die Verkaufsbedingungen zu halten. „Die Teilnahmebedingung können Sie öffentlich unter diesem Link einsehen, dort ist auch ein Link zu den ‘ausgeschlossenen Produkten’.“

Doch diese Verkaufsbedingungen sind offenbar in Teilen völlig veraltet. Diese angeblich maßgebende Liste führte am Donnerstag noch „Erotik-Produkte“ auf, mit denen demnach nicht gehandelt werden dürfte. Für Frankreich, Italien und Spanien findet sich dagegen – auch auf den nationalen Seiten – ein Ausschluss von „Produkten mit pornografischen Inhalten“.

Britische Gesetze als Grundlage für Einschränkungen beim Handel in Deutschland? In der englischsprachigen Fassung der Nutzungsbedingungen für Deutschland werden sie zitiert.
Britische Gesetze als Grundlage für Einschränkungen beim Handel in Deutschland? In der englischsprachigen Fassung der Nutzungsbedingungen für Deutschland werden sie zitiert. © Screenshot Amazon/Montage FMG | Screenshot Amazon/Montage FMG

In den deutschsprachigen Regelungen verweist Amazon zwar darauf, rechtlich bindend sei der englischsprachige Vertrag. Auch dort war jedoch am Donnerstag für Deutschland eine Liste verlinkt, die „Produkte für Sex und Sinnlichkeit“ vom Handel ausschließt. Es wird aber noch seltsamer: Die Regelung bezieht sich mehrfach auf britische Gesetze. Die Regelung für Deutschland ist einfach eine buchstabengetreue Kopie der Regelungen für Großbritannien.

AGBs bei Amazon besonders kompliziert

Doch schon mindestens seit 2005 gibt es bei Amazon Sexspielzeug – und Amazon hat keine bekannten Pläne, daran etwas zu ändern. In Deutschland alleine wird mit Erotik- und Sexartikeln auf Amazon nach Berechnungen des E-Commerce-Marktforschers metoda wöchentlich rund eine Million Euro Umsatz gemacht. Eine teure Sexpuppe alleine kann 2000 Euro und mehr kosten.

Die beim Onlinehandelsverband Händlerbund tätige Anwältin Yvonne Bachmann hat sich bereits intensiv mit den AGBs von Facebook beschäftigt, als sie sie in ehrliche, leicht verständliche Form „übersetzte“. Das las sich dann etwa so: „Die Kommunikation mit Amazon findet ausschließlich elektronisch statt. Ruf uns nicht an. Sende uns keine Briefe. Besuche uns nicht.“ Sie erklärte dazu, Amazon habe auf dem Markt die kompliziertesten Bedingungen, die Kunden zu akzeptieren haben, bevor sie den Dienst nutzen können.

Online-Handelsverband: Regelungen äußerst relevant

Auf Nachfrage unserer Redaktion sagt sie, Amazon verwende ein verworrenes Konstrukt an Regelungen, die für den Vertragspartner kaum zu überblicken sind. Und offenbar auch nicht für Amazon: Die Bedingungen für Händler, die auch das Verbot von Erotik vorsehen, „sind aus unserer Sicht für alle Händler, die über Amazon handeln äußerst relevant, da sie den rechtlichen Rahmen beim Amazon-Handel festlegen“.

Alle Händler, die über Amazon handeln möchten, müssten sich diesen Bedingungen in ihrem Handeln unterwerfen. „Eine Nichtbefolgung der Agreements und weiteren Grundsätze und Richtlinien hat schlimmstenfalls die Kontosperrung zur Folge.“

Die Pressestelle von Amazon Deutschland wollte auf Nachfrage nicht Stellung nehmen, ob das Verbot von Erotik-Produkten vergessen wurde oder versehentlich wieder auf den Seiten gelandet ist. Zu den einzelnen Kategorien finden sich auch auf den Seiten jedoch noch einmal Erläuterungen – und da gibt es dann auch Hinweise, dass auf Amazon im Bereich „Sex und Sinnlichkeit“ kein Erotik-Verbot herrscht, verschmutzte Unterwäsche etwa aber nicht verkauft werden darf.