Berlin. Täglich erfinden Internet-Betrüger neue Maschen, um Nutzer in Abonnements zu locken. Auf Facebook lauert nun eine Falle im „Bild“-Look.

Til Schweiger liegt nach einem Autounfall im Koma? Diese Meldung wäre wahrscheinlich den meisten Internetnutzern einen Klick wert. Wer diese Meldung in diesen Tagen jedoch auf Facebook angezeigt bekommt, sollte lieber zweimal hinschauen. Internet-Betrüger nutzen das soziale Netzwerk für einen ihrer neuesten „Tricks“: Mit einer Meldung von einem vermeintlichen „Horror-Crash“ des Filmemachers im Look von „Bild.de“ wollen sie Nutzer in eine Abo-Falle locken.

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Der österreichische Verein „Mimikama“, der sich für Sicherheit im Netz einsetzt, machte die neue Phishing-Masche öffentlich und berichtet, was passiert, wenn man die Falschmeldung anklickt. Dabei unterscheiden sich die Folgen je nachdem, ob man den Klick mit dem Smartphone oder mit dem Desktop-PC macht. In beiden Fällen aber sind sie unerwünscht: Eine teure Abofalle, Gewinnspielseiten, Datenkraken lauern hinter der Falschnachricht, die, wie Mimikama berichtet, zumeist in Gruppen gepostet wird.

Rechtschreibfehler entlarven die Betrüger

Beim genauen Hinsehen allerdings kann man das Betrüger-Posting schnell entlarven: Zwar nutzen die Betrüger unerlaubterweise das Logo von „Bild.de“, geben in dem Posting vermeintlich auch das korrekte Ziel-Portal an (Bild.de) und treffen den Look der Boulevard-Seite alles in allem recht ordentlich. Wie bei vielen Phishing-Betrügern hapert’s aber auch bei den Möchtegern-Reportern an der Rechtschreibung. Schon in der Überschrift lauert der erste Fehler: „Horror-Crash Till Schweiger im Koma“ – Ein echter „Bild“-Reporter hätte hier mindestens ein Satzzeichen mehr und ein „L“ weniger eingebaut. Weiter heißt es in dem Betrüger-Text: „++ Eilmeldung ++ Bild.de ist Live vor Ort! Was sich heute Abend abgespielt hat, ist ein echtes Drama, nicht nur für Schweiger Fans, sonder auch...“

Für Eva Klaar von der Verbraucherzentrale ist das gefälschte „Bild“-Posting keine so große Überraschung. „Die Betrüger fragen sich: Wer springt worauf an? Daher passen sie ihre Maschen regelmäßig an“, sagt die Rechtsberaterin aus Berlin. Insgesamt gebe es auch mehr Abzockversuche als noch vor einigen Jahren, was allerdings angesichts der veränderten Mediennutzung nicht überraschend sei. „Früher waren die Betrüger nur am Telefon tätig, später dann auf Internetseiten, dazu kommen heute Smartphones, soziale Netzwerke, WhatsApp“, sagt Eva Klaar.

Drittanbieter-Sperre guter Schutz für Smartphone-Nutzer

Schützen könne man sich, gerade was die Gefahren bei der Smartphone-Nutzung angeht, am besten mit einer Drittanbieter-Sperre, die man bei seinem Mobilfunkanbieter einrichten lassen kann. Diese verhindert, dass jemand anderes als der Mobilfunkanbieter selbst etwas über die Mobilfunkrechnung abrechnen kann. Solche Sperren lassen sich in Absprache mit den Anbietern auch individuell anpassen. Beispielsweise könnten sich Eltern informieren lassen, wenn ihre Kinder über ihr Smartphone Spiele kaufen wollen.

Bei dem aktuellen Fall des falschen Schweiger-Postings würde schon ein Klick genügen, und man bekäme eine SMS mit der Bestätigung eines Abonnements – ein Klick, der satte zehn Euro pro Woche kostet. Natürlich hielte so ein Vertragsabschluss keiner rechtlichen Prüfung stand. Jeder (seriöse) Anbieter muss auf seiner Seite deutlich erkennbar machen, dass seine Leistung etwas kostet, dass eine kostenpflichtige Bestellung erfolgt und wie man sie widerrufen kann. Doch bevor man alles in die Wege geleitet hat, um es rückgängig zu machen, ist das erste Geld abgebucht und schwer wieder zurückzufordern. Daher müsse man selbst schnell handeln, rät Eva Klaar: „Die Abrechnung des Abos muss innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber dem Mobilfunkanbieter aber auch dem Drittanbieter unter Angabe konkreter Gründe nachweisbar beanstandet und der Betrag zurückgefordert werden.“

Vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen

Wenn keine Drittanbietersperre eingerichtet ist, sollte man dies unbedingt nachholen, sagt die Verbraucherschützerin. Mobilfunkanbieter verwiesen Ihre Kunden nur zu gern direkt an den Drittanbieter mit der Begründung, sie seien nicht zuständig. Allerdings seien sie verpflichtet, tätig zu werden, sagt Eva Klaar: „Ein neues Urteil besagt ganz klar, dass der Anbieter in diesen Fällen im Sinne des Kunden handeln muss.“ Bedeutet: Steht auf der Mobilfunkrechnung eine beanstandete unberechtigte Forderung eines Drittanbieters, muss er sich nicht an diesen wenden, sondern kann seine Beanstandungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen.

Ansonsten rät Eva Klaar, beim Surfen immer dann aufmerksam zu sein, wenn eine Seite persönliche Daten haben will. „Da muss ich mir die Frage stellen: Wofür könnten meine Daten benötigt werden, wenn es eigentlich um eine kostenfreie Leistung geht?“ Ein neuerdings wieder aktuelles Beispiel dafür seien unseriöse Routenplaner. Dagegen könne man sich auch gut mit Schutzsoftware schützen, die man kostenfrei im Netz runterladen kann und die vor betrügerischen Seiten warnt. Alles in allem habe sich der Kampf gegen den Internet-Betrug aber schon zum Positiven entwickelt. „Die Rechtslage ist besser geworden“, sagt Eva Klaar, „und der Verbraucher aufmerksamer.“