Berlin/Dortmund. Facebook hat offenbar Seiten der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ gelöscht. Es habe Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen gegeben.

Mehrere Facebook-Auftritte der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ sind seit Dienstag nicht mehr erreichbar. Die Seiten sind nach Angaben der Partei „dauerhaft entfernt“ worden, weil es nicht näher bezeichnete Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen des Netzwerks gegeben habe. Das teilte „Die Rechte“ auf ihrer Internetseite mit.

Betroffen sind neben dem Auftritt des Bundesverbands unter anderem auch die Seiten des Kreisverbands Dortmund und des Landesverbands Sachsen. Andere Auftritte der Partei, etwa der des Kreisverbands Wuppertal, sind allerdings noch zu erreichen. Die Facebook-Seite des Bundesverbands hatte nach Parteiangaben vor der Löschung etwa 4000 Fans.

Facebook geriet wegen Hetzkommentaren in die Kritik

Facebook hat die Löschung der Seite bislang nicht kommentiert. Auch auf die Frage, ob die Seite tatsächlich dauerhaft gelöscht worden sei oder noch reaktiviert werden kann, gibt es bislang keine Antwort.

Zuletzt war das US-Unternehmen vielfach dafür kritisiert worden, zu wenig gegen rechtsextreme Beiträge vorzugehen. In vielen Fällen blieben Hetz-Beiträge online, obwohl sie den Facebook-Administratoren gemeldet worden waren. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich im September mit Verantwortlichen des Unternehmens getroffen, um das Problem zu besprechen.

Auch NPD-Seite war schon offline

Es ist nicht das erste Mal, dass Facebook Partei-Auftritte sperrt. Auch die Seite der NPD war bereits betroffen. Sie wurde allerdings nach kurzer Zeit wieder reaktiviert. „Die Rechte“ geht davon aus, dass das diesmal nicht funktionieren wird. Sie hat angekündigt, einen neuen Facebook-Auftritt erstellen zu wollen. Der Kreisverband Dortmund hat das bereits getan.

Die rechtsextreme Partei hatte sich 2012 gegründet, ihr Vorsitzender ist Christian Worch, einer der führenden Köpfe der deutschen Neonazi-Szene. Die Bundesregierung hatte im vergangen Januar angekündigt, ein Verbotsverfahren gegen die Partei zu prüfen. (dor)