Berlin. Telefon-Betrüger sind nicht leicht zu erkennen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzocken und verrät, wie Sie sich schützen können.

Eigentlich haben es Betrüger am Telefon nicht mehr so einfach. Das Gesetz schützt die Verbraucher inzwischen besser und bestraft Telefon-Abzocke härter. Doch laut einer Umfrage des "Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein" ist jeder zweite Verbraucher von unaufgeforderter Telefonwerbung betroffen. Dabei sind ungewollte Anrufe seit 2021 gesetzlich verboten.

Dennoch rufen vermeintlich seriöse Unternehmen bei den Verbrauchern an, um ihnen Geldanlagen, Versicherungen, technische Geräte oder andere Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Die Verbraucherzentrale gibt deshalb Hinweise und Tipps, worauf die Menschen bei Abzocken am Telefon achten müssen und wie Sie sich vor Betrugmaschen schützen können.

Phishing-Mail bei der Sparkasse // IMTEST

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    Telefon-Betrug: Werbung per Anruf ist gesetzlich verboten

    Um die Verbraucher besser vor Abzocken und anderen Betrugsmaschen am Telefon zu schützen, hat die Bundesregierung 2021 das "Gesetzt für faire Verbraucherverträge" erlassen. Die Regelung soll die Position des Verbrauchers gegenüber Unternehmen stärken. Im Zusammenhang von Telefonwerbung legt das Gesetz fest, dass Unternehmen in Deutschland Menschen nicht mehr durch aggressive Anrufe zu Vertragsabschlüssen drängen dürfen.

    Zudem sei Telefonwerbung nur dann erlaubt, wenn die Kunden vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass Unternehmen sie per Anruf kontaktieren dürfen. Die Verbraucherzentrale warnt auf ihrer Webseite, dass Anrufende sich auch gerne als Mitarbeitende der "Verbraucherzentrale" oder des "Verbraucherschutzservice" ausgeben, um "den guten Ruf der Verbraucherzentralen für ihre Abzocke nutzen zu können".

    Damit Sie sich schützen können, müssen Sie wissen, um welche Art von Werbung es sich bei Ihrem Telefonat handelt. Die Verbraucherzentrale unterscheidet drei Typen:

    Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung

    Meistens geht es dabei um Gewinnspiele, angebliche Geschenke oder Kaufangebote. Wie oben bereits erwähnt, ist diese Art der Anruferwerbung per Gesetz verboten worden. Unternehmen, die diese Regelung missachten, droht eine hohe Bußgeldstrafe.

    Dabei gilt laut Verbraucherzentrale:

    • Es ist egal, ob Sie mit einem Menschen oder einer Anrufmaschine telefonieren.
    • Die dubiosen Anrufer können unter Umständen zu Beginn des Telefonats um eine Erlaubnis bitten. Diese ist aber nicht zulässig, da Sie Ihr Einverständnis vorab hätten geben müssen.
    • Die Anrufenden dürfen ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Das ist auch eine Ordnungswidrigkeit.
    Telefonwerbung mit vorheriger Einwilligung

    Wenn eine Firma bei Ihnen das Recht auf Werbetelefonate bei Ihnen vorab eingeholt hat, sind solche Anrufe erlaubt.

    Allerdings müssen Unternehmen hierbei ein paar Dinge beachten:

    • Ihre Einwilligung muss schriftlich erfolgen und die entsprechende Erklärung muss deutlich erkennbar sein. Das geht auch in den AGB, aber die Einwilligung muss in einem separaten Absatz ohne andere Inhalte stehen.
    • Die Namen der Unternehmen, die Sie telefonisch kontaktieren, muss genau festgelegt sein.
    • Ebenso müssen die Produkte, die beworben werden, genau benannt werden.

    Die Verbraucherzentrale warnt, dass viele Unternehmen diese Einwilligung im Kleingedruckten der AGB verstecken. Lesen Sie Ihre Vertragsunterlagen deshalb genau durch und streichen die Passage zur Telefonwerbung, wenn Sie keine Anrufe wünschen.

    Nachfasswerbung

    Dabei handelt es sich um Anrufe, die meist nach der Kündigung eines Abonnements erfolgen. Dabei

    • machen die Anrufer meist Werbung für ein anderes Abonnement und
    • versuchen die Kunden mit einem möglichen Preisnachlass oder Geschenken zu locken.

    Achtung Verbraucher: Nachfasswerbung per Telefon sei bei gekündigten Verträgen unzulässig. "Sie wäre ausnahmsweise nur dann erlaubt, wenn das Telefonat ausschließlich der Kontrolle des eigenen Vertriebes dienen würde. In der Praxis kommt dies tatsächlich jedoch fast nie vor", erklärt die Verbraucherzentrale.

    Mehr zum Thema Telefon-Betrug und Abzocke:

    Telefonwerbung: Ist ein Vertragsabschluss per Anruf rechtskräftig?

    Die Anrufenden können bei illegaler Telefonwerbung sehr aufdringlich und teilweise sogar aggressiv vorgehen. Sollte es unter diesen Umständen zu einem Vertragsabschluss gekommen sein, fragen sich viele Verbraucher, ob der Vertrag wirklich rechtskräftig ist. Laut Verbraucherzentrale sind auch Verträge aus Telefon-Betrug legitim. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen:

    • Verträge über Gewinnspiele
    • Lotterieverträge
    • einige Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas
    • sämtliche Verträge, die die Telekommunikation betreffen (gemeint sind: Internet, Mobilfunk und Festnetzanschluss)

    Doch selbst wenn der Vertrag rechtskräftig ist, können Opfer von Telefon-Betrug von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Frist dafür beträgt laut Verbraucherzentrale "mindestens 14 Tage". Je nach Vertragsart beginne die Frist zu verschiedenen Zeitpunkten. Bei Kaufverträgen beispielsweise werden die 14 Tage erst gezählt, wenn der Kunde die Ware erhalten hat. Wohingegen bei Stromverträgen und Verträgen zu Dienstleistungen die Frist bereits bei Vertragsabschluss beginne.

    Generell gilt: Die Frist beginnt erst, wenn das Unternehmen Sie über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Wenn Sie einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben und das Unternehmen Sie nicht über die Widerrufsfrist informiert hat, bleibt Ihnen sogar ein Zeitfenster von 12 Monaten und 14 Tagen, um vom Vertrag zurückzutreten. Falls Sie sich unsicher sind, bietet die Verbraucherzentrale an, Ihren Vertrag für Sie zu prüfen.

    Mehr zum Thema Widerrufsfrist und Kündigung von Verträgen:

    Verbraucherzentrale rät: So schützen Sie sich vor Abzocke am Telefon

    Verbraucher können sich durch ein paar Vorsichtsmaßnahmen vor Betrugsmaschen am Telefon schützen. Die Verbraucherzentrale gibt dazu vier Tipps:

    1. Schützen Sie Ihre Daten: Geben Sie Ihre Telefonnummer nur an Unternehmen weiter, wenn es für den Vertragsabschluss wirklich notwendig ist.
    2. Lesen Sie genau: Sollten in den Vertragsunterlagen Klauseln enthalten sein, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken beinhalten, streichen Sie sie. Achten Sie dabei besonders auf Passagen zu "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" oder auf Rahmen und gefettete Schrift. Notfalls können Sie sich auch nachträglich schützen und beim Unternehmen fordern, dass Ihre Daten im Rahmen von Marketing-Maßnahmen nicht verwendet werden dürfen
    3. Achtung bei Gewinnspielen: Diese dienen meist der Datensammlung. Geben Sie dabei nicht Ihre Telefonnummer an. Wenn die Anbieter die Angabe fordern, dann widersprechen Sie der Nutzung zu Werbezwecken.
    4. Melden Sie ungewollte Telefonwerbung: Die Bundesnetzagentur ist für den Verbraucherschutz vor Telefon-Abzocke zuständig. Sie aber nur dagegen vorgehen, wenn die Verbraucher Betrugsanrufe anzeigen. Die Behörde bietet dafür ein Online-Formular sowie eine E-Mail-Adresse (rufnummernmissbrauch@bnetza.de). Geben Sie dabei unbedingt die Uhrzeit, Telefonnummer und was beworben wurde an – so kann die Bundesnetzagentur die Betrüger schneller überprüfen.
    Tipps gegen Telefonwerbung // IMTEST

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      Gerade beim letzten Tipp sollten Sie bedenken, dass Ihre Hinweise dabei helfen, andere vor Telefon-Abzocken zu schützen und die Täter zu bestrafen. "2019 hat die Behörde gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen Telefonwerbung ein Bußgeld von 100.000 Euro verhängt", berichtet die Verbraucherzentrale.