Berlin. Reisepass, Ausweis oder Kinderreisepass – beim Reisen mit Kindern werden bestimmte Dokumente dringend benötigt. Darauf kommt es an.

Reisen mit Kindern kann unter Umständen anstrengend werden. Denn für die Kleinen müssen allerhand Vorbereitungen getroffen werden. Das gilt auch für die Reisedokumente. Doch keine Panik,: Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Grundsätzlich gibt es für Kinder drei unterschiedliche amtliche Dokumente für das Reisen: Personalausweis, Kinderreisepass und normalen Reisepass. Je nach Urlaubsziel ist ein bestimmtes Dokument nötig – und auch bei der Erneuerung der Pässe gibt es Besonderheiten.

Kinderreisepass: Das unkomplizierteste Dokument für den Urlaub mit Kind

Der Kinderreisepass hat gegenüber den anderen Dokumenten mehrere Vorteile. Zunächst kostet die Ausstellung lediglich 13 Euro. Damit ist das Dokument das günstigste. Außerdem wird Ihnen der Kinderreisepass direkt bei der Antragstellung ausgestellt und mitgegeben. Sie müssen also nur einmal zum Amt. Der Kinderreisepass ist mit wenigen Einschränkungen weltweit gültig. Trotzdem gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Grundsätzlich gilt: Der Kinderreisepass kann ab Geburt des Kindes beantragt werden. Er gilt für Kinder unter zwölf Jahren, ab dem 12. Lebensjahr benötigen auch Kinder den normalen Reisepass oder einen Personalausweis – je nach Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe sind maximal ein Jahr gültig. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Achten Sie immer darauf, dass Ihr Kind auf dem Foto noch eindeutig zu identifizieren ist. Hat sich das Kind optisch stark verändert, sollten sie den Kinderreisepass aktualisieren. Denn veränderte Gesichtszüge können den Pass ungültig machen. Die Aktualisierung mit einem neuen Bild kostet sechs Euro.

Kinderreisepass: Diese Unterlagen brauchen Sie

Der Kinderreisepass wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt nach Terminvereinbarung ausgestellt oder aktualisiert. Voraussetzung ist, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der Antrag kann dann von den Erziehungsberechtigten gestellt werden, das Kind muss dabei anwesend sein.

Zusätzlich müssen ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde des Kindes und die Ausweisdokumente beider Eltern vorgelegt werden. Falls nur ein Elternteil zum Termin kommt, muss der andere Teil vorab schriftlich zustimmen. Dafür gibt es ein einfaches Formular auf den Webseiten der Meldeämter. Gleiches gilt auch für den Kinderpersonalausweis.

Ausnahmen gibt es für Alleinerziehende und dauerhaft getrennt lebende Eltern: Bei alleinigem Sorgerecht entfällt die Zustimmung des zweiten Elternteils. Allerdings muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern, darf nur der Elternteil den Ausweis beantragen, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Auch das gilt für den Kinderpersonalausweis.

Staatliche LeistungKindergeld
EmpfängerErziehungsberechtigte, in Ausnahmefällen Kinder selbst
Höhe250 Euro pro Kind
Dauerab der Geburt, höchstens bis zum 25. Geburtstag
Ausgaben des StaatsInsgesamt 47,9 Milliarden (2022 in Deutschland)

Normaler Reisepass: Das ist der Unterschied zum Kinderreisepass

Der normale Reisepass fürs Kind lohnt sich erst mit fortschreitendem Alter. Denn anders als der Kinderreisepass kann er nicht so schnell aktualisiert werden, sollten sich die Gesichtszüge der Kleinen verändern. Die Gebühr für den Reisepass für Menschen unter 24 Jahren liegt bei 37,50 Euro.

Der Hauptunterschied zum Kinderreisepass ist, dass der normale Reisepass einen Chip enthält, auf dem etwa Fingerabdrücke erfasst werden können. In einigen Ländern ist die Einreise mit Kinderreisepass deshalb nur mit einem zusätzlichen Visum erlaubt. Das gilt zum Beispiel bei Reisen in die USA. Die Kinder brauchen hier also entweder einen normalen Reisepass oder einen Kinderreisepass und ein Visum. In welchen Ländern der Kinderreisepass alleine nicht ausreicht, finden Sie im Zweifel online im Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes.

Personalausweis fürs Kind: Für Alleinerziehende ist es komplizierter

Angenommen Sie reisen in ein Land innerhalb der EU oder in ein anderes Land im Schengenraum. Dann reicht, genau wie für die Eltern, der Personalausweis des Kindes.

Zwar gibt es für Kinder unter 16 Jahren keine Ausweispflicht in Deutschland, einen Personalausweis fürs Kind können Sie aber trotzdem einfach ab Geburt beantragen. Der Ausweis kostet 22,80 Euro und wird ebenso bei den Meldeämtern beantragt. Dafür benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die verschiedenen Reisepässe.

Übrigens: Früher war es möglich, die Kinder einfach im Pass der Eltern einzutragen. Diese Nachweise sind mittlerweile nicht mehr gültig – auch nicht innerhalb der EU. (lro)