Berlin. Studierende haben in gewissen Fällen Anspruch auf Wohngeld. Als zusätzliche Entlastung gibt es außerdem einen Heizkostenzuschuss.

Das Leben als Student ist nicht immer leicht. Viele Studentinnen und Studenten gehen neben einem straffen Stundenplan zusätzlich arbeiten. Wer Glück hat, bekommt Bafög oder hat Eltern oder Verwandte, die einen unterstützen. Doch was viele nicht wissen: Studenten haben in gewissen Fällen auch Anspruch auf Wohngeld.

Grundsätzlich haben Studierende, die Bafög bekommen, keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Grund dafür ist, dass im Bafög bereits eine Wohngeldpauschale enthalten ist. Wohngeld erhält, wessen Ausbildung nicht Bafög-förderungsfähig ist, also kein Anspruch besteht. Dazu zählen Studierende, die:

  • die Altersgrenze von 30 Jahren, beziehungsweise 35 Jahren bei Masterstudiengängen, für die Bafög-Förderungsfähigkeit überschritten haben.
  • das Studium, beziehungsweise die Fachrichtung, nach dem 4. Semester gewechselt haben.
  • ein Urlaubssemester eingelegt haben.
  • in Teilzeit studieren.
  • eine Ausbildungsstätte besuchen, die nicht erkannt wird (etwa bei Privatschulen ohne staatliche Anerkennung).
  • Leistungen von einem Begabtenförderungswerk beziehen.
  • Leistungsnachweise zu spät oder nicht eingereicht wurden.
  • die Regelstudienzeit ohne anerkannten Verlängerungsgrund überschritten haben.
  • Bafög ausschließlich als Bankdarlehen beziehen.

Wohngeld für Studierende: Wie viel Geld gibt es?

Das Wohngeld ist keine Pauschale, sondern richtet sich nach diversen Faktoren. Zur Grundlage zur Berechnung betrachtet die Wohngeldstelle die Höhe des vorhandenen Einkommens, die Höhe der Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder. Wohngeld kann auch für einenganzen Haushalt beantragt werden, wenn im Haushalt Personen leben, die selbst keine Studierenden sind. Bei Studenten-WGs werden alle Haushaltsmitglieder jedoch individuell betrachtet.

Im Zuge der Wohngeldreform sollen ab dem 1. Januar 2023 deutlich mehr Personen Wohngeld erhalten. Zudem soll sich der Betrag erhöhen, von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat. Der tatsächliche Betrag hängt am Ende von den oben genannten Faktoren ab.

Entlastung für Studenten: Wer bekommt Heizkostenzuschuss?

Im Zuge der gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung auch für Studenten Entlastungen beschlossen. Mit dem ersten Entlastungspaket bekamen Studierende eine Pauschale von 230 Euro, mit dem zweiten Paket sind es sogar pauschal 345 Euro. Die zweite Pauschale soll Ende 2022 oder Anfang 2023 ausgezahlt werden. Den Zuschuss erhalten Bafög-Geförderte sowie Personen, die Wohngeld beziehen.

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Der Zuschuss muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. So verhält es sich auch bei der Anpassung des Wohngeldes, die ab Januar 2023 erfolgt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.