Berlin. Ab Dezember gibt es mehrere neue Regeln und Gesetze in Deutschland – nicht nur wegen Corona. Hier sind die wichtigsten Änderungen.

Die Adventszeit ist da und die Weihnachtsbeleuchtung macht die dunklen Abende zumindest ein wenig gemütlicher. Auch im Dezember gibt es weiterhin Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund der andauernden Corona-Pandemie . Die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft – für Weihnachten und Silvester soll es aber Ausnahmen geben. Aber auch für Bahnfahrer und Wohnungseigentümer ändert sich im neuen Monat Einiges.

Corona-Maßnahmen: Diese Regeln gelten im Dezember

Der Teil-Lockdown in Deutschland geht weiter. Ab dem 1. Dezember werden einige Corona-Regeln sogar noch verschärft. Beispielsweise dürfen sich nur noch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Schleswig-Holstein geht einen Sonderweg. Dort sind weiterhin Treffen von zehn Menschen erlaubt, die Zahl der Haushalte spielt keine Rolle. Im Rest von Deutschland wird das durch kurzzeitige Ausnahmen nur zu Weihnachten und Silvester möglich sein. Nur Berlin kündigte an, die Kontaktbeschränkungen an den Feiertagen nicht zu lockern.

Zudem sollen Senioren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen 15 FFP2-Masken vergünstigt erhalten. Darauf haben sich Bund und Ländern verständigt , die Details müssen aber noch ausgearbeitet werden.

Deutsche Bahn ändert im Dezember 2020 Fahrplan und Preise

Ab dem 13. Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn. Damit geht wieder eine Preiserhöhung einher. Die Tickets im Fernverkehr werden laut Unternehmensangaben um ein Prozent teurer. Trotzdem bleiben die Fahrkarten effektiv günstiger als im letzten Jahr, da die Mehrwertsteuer für diese Fahrkarten mittlerweile gesenkt wurde.

Die Kosten für die sogenannten Flexpreis-Tickets, die keine Zugbindung haben, steigen etwas mehr, um etwa 1,5 Prozent. Auch die „BahnCard 100“ wird teurer. Bei den anderen „BahnCards“ und den Sparpreisen ändert sich nichts.

Außerdem wirken sich die neuen Corona-Beschränkungen auch auf den Bahnverkehr aus : Ab Mitte Dezember fahren mehr Züge, gleichzeitig gibt es schon jetzt weniger Reservierungsmöglichkeiten . Es lässt sich nur noch ein Platz pro Doppelsitz vorab belegen. Die Züge im Fernverkehr sind derzeit laut Bahn lediglich zu 20 bis 25 Prozent ausgelastet.

Die Bundespolizei kontrolliert bei Reisenden in einem ICE der Deutschen Bahn das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Im Dezember werden mehr Züge auf den Schienen unterwegs sein, die Reservierungsmöglichkeiten werden zum Zweck des Infektionsschutzes eingeschränkt.
Die Bundespolizei kontrolliert bei Reisenden in einem ICE der Deutschen Bahn das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Im Dezember werden mehr Züge auf den Schienen unterwegs sein, die Reservierungsmöglichkeiten werden zum Zweck des Infektionsschutzes eingeschränkt. © dpa | Arne Dedert

Neues Gesetz im Dezember: Verkäufer muss Maklerprovision mittragen

Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Verkäufer von Immobilien die Maklerkoste n komplett auf den Käufer abwälzen. Daher gilt laut Justizministerium ab dem 23. Dezember: „Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen.“

Außerdem soll der Käufer einer Immobilie zukünftig nur noch dann verpflichtet sein, seinen Anteil an der Provision zu zahlen, wenn der Verkäufer dies bereits getan hat. Allerdings hat das Gesetz laut Experten eine Lücke. Mehr dazu: Immobilienkauf: Dieses Schlupfloch droht beim neuen Gesetz

Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Im Dezember tritt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz in Kraft. Langer Name für ein Gesetz, dessen Novellierung lange überfällig ist. Es stammt nämlich noch von 1951 .

Ab dem 1. Dezember haben Eigentümer von Immobilien mehr Rechte für Umbauten – unter anderem, wenn ein besserer Schutz vor Einbrechern oder ein Glasfaseranschluss gewünscht ist. Es besteht dann auch der Anspruch, auf eigene Kosten eine Ladesäule für Elektroautos einzubauen. Alle Details dazu gibt es auf der Webseite des Justizministeriums .

Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergled ab Dezember

In den kalten Wintermonaten muss stets mit Arbeitsmangel und Arbeitsunfällen im Baugewerbe gerechnet werden. Damit Arbeitnehmer während dieser Periode nicht entlassen werden müssen und von ihren Betrieben weiter gehalten werden können, wird in Deutschland das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt.

Die „Schlechtwetterzeit“ beginnt am 1. Dezember und endet am 31. März. Sie gilt für das Bauhauptgewerbe, die Betriebe des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus.

Auszahlung ab Dezember: Höhere Leistungen für Hartz-IV-Empfänger 2021

Hartz-IV-Empfänger erhalten ab 2021 höhere Regelleistunge n . Doch diese werden schon im Dezember 2020 überwiesen, wie „Focus Online“ berichtet. Die Leistungen steigen demnach wie folgt: Um 14 Euro wird der ALG II-Eckregelsatz (Single-Haushalt) auf 446 Euro erhöht. Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 45 Euro mehr (373 Euro). Kinder bis zum fünften Lebensjahr bekommen ab dem neuen Jahr 33 Euro mehr und somit monatlich 283 Euro.

Des Weiteren sollen Paare oder Ehegatten ab 2021 401 erhalten. Junge Erwachsene (bis 25 Jahre), die noch bei ihren Eltern wohnen, erhalten 12 Euro mehr, die Leistungen für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren erhöhen sich nur um einen Euro monatlich.

Mehr zu den Änderungen ab 2021:

(bml/dpa/fmg)