Berlin. Müssen Händler alte Pfandbons zurücknehmen? Wie lange sind die gültig? Die wichtigsten Rechte der Verbraucher bei der Flaschenrückgabe.

Die Schlange am Pfandflaschen-Automaten im Super- oder Getränkemarkt ist oft so lang wie die an der Kasse. Dabei zeigt die Erfahrung: Bei der Rückgabe der leeren Behältnisse und dem Einlösen der Pfänder gibt es oft Probleme. Welche Rechte Verbraucher haben.

Müssen Pfandbons sofort eingelöst werden?

Immer wieder kommt es vor, dass Kunden einen Einweg-Pfandbon nicht sofort nach Rückgabe des Leergutes einlösen möchten, sondern einige Tage später – und vom Kassenpersonal dann abgewiesen werden.

Das ist rechtlich nicht erlaubt, denn laut Deutschem Anwaltverein gelten die allgemeinen Verjährungsregeln. Die Bons sind demnach, soweit noch lesbar, volle drei Jahre ab Ausdruck gültig. Das Geschäft muss das Pfandgeld so lange auszahlen. Die Auszahlung darf auch nicht an einen Neukauf von Ware gekoppelt werden.

Ratgeber: Darauf sollte man beim Einlösen von Pfandbons achten

Wo kann man sich beschweren?

Das Kassenpersonal dürfte meist auf Anweisung handeln, wenn es einen Pfandbon ablehnt. „Wir empfehlen deshalb, die Geschäfts- oder Filialleitung anzusprechen, und zwar in einem ruhigen und sachlichen Ton, um das Pfandgeld gegen Vorlage des Bons ausgezahlt zu bekommen“, sagt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Führt die Beschwerde nicht zum Erfolg, könne sich der Kunde an die kommunale Aufsichtsstelle oder eine Verbraucherberatung wenden. Das Pfandgeld gibt es dort aber nicht zurück.

Was ist, wenn der Rücknahme-Automat streikt?

Die Rückgabe von und Dosen am Automaten funktioniert, wenn das Behältnis nicht allzu zerdrückt ist und der Strichcode (EAN-Code) darauf gut lesbar ist. Klappt das nicht, weil der Automat den nicht erkennt, muss der Kunde auf sein Pfand nicht verzichten.

Verbraucherschützerin Manthey: „Das Personal muss die leere Flasche oder Dose dann händisch zurücknehmen, vorausgesetzt, es ist noch klar zu erkennen, dass es sich um eine in Deutschland gekaufte und mit Pfand belegte Einwegflasche handelt.“

Identifiziert werden können Einweg-Behältnisse etwa an der Flaschenform, Banderolen mit entsprechenden Aufdrucken sowie am DPG-Zeichen (für Deutsche Pfandsystem GmbH): ein rechteckiges Symbol mit gekrümmtem Pfeil und stilisierter Flasche und Dose.

Müssen Händler alle Einweg-Behältnisse zurücknehmen?

Nein, zur Annahme verpflichtet sind lediglich Verkaufsstellen, die Einweggebinde aus dem gleichen Material im Sortiment haben. „Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen“, erläutert Expertin Manthey.

Beispiel: Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik und Bierdosen zurücknehmen – egal, wo das Getränk in Deutschland gekauft wurde. Wer aber nur Getränke in Einweg-Plastikflaschen vertreibt, muss auch nur leere Einweg-Plastikflaschen annehmen, nicht aber etwa Einweg-Glasflaschen.

Achtung: Für kleine Läden wie Kioske mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern gilt eine gesetzliche Sonderregelung. Sie müssen nur Einweg-Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Wer also nur Cola-Dosen der Marke XY verkauft, muss auch nur leere Cola-Dosen der Marke XY annehmen.

Wie ist das mit Ein- oder Mehrweg?

Viele Verbraucher greifen zu im Glauben, es handele sich um – wegen des Pfands, das auch auf Einweg-Gebinde erhoben wird. Seit Anfang 2019 gilt deshalb eine gesetzliche Neuregelung: Die Einzelhändler sind nun verpflichtet, gut sichtbar auf Info-Schildern zu kennzeichnen, ob es sich jeweils um Einweg- oder Mehrweg-Behältnisse handelt.

„Die neue Kennzeichnung direkt am Verkaufsregal erspart Verbrauchern das umständliche Studieren des Etiketts“, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern.

Welche Pfandhöhen gibt es?

Pfand-Einwegflaschen (etwa Mineralwasser-Flaschen aus PET-Kunststoff) sowie Einweg-Getränkedosen sind immer mit 25 Cent bepfandet. Sie werden nicht wieder befüllt, . Das Pfand auf Mehrwegflaschen beträgt in der Regel nur zwischen 8 Cent (Bier) und 15 Cent. Nachteil: Die Rückgabe leerer Mehrweg-Behältnisse ist oft nicht überall möglich.

(Hans Peter Seitel)