Berlin. Pfandbons aus dem Supermarkt verfallen nach einer gesetzlichen Frist. Verbraucherschützer geben Tipps, worauf Kunden achten sollten.

Schnell im Supermarkt ein paar Einwegflaschen in den Automaten geworfen, Pfandbon in der Brieftasche verstaut – und vergessen. Doch wie lange kann man den Wertbon noch an der Supermarktkasse einlösen?

Zwar verfällt ein Pfandbon mit der Zeit, aber die Frist ist relativ lang. „Rechtlich gelten Pfandbons genau so wie Gutscheine drei Jahre ab Ausdruck“, informiert die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite. „Das ist aber offenbar nicht jedem Einzelhändler bekannt.“

Im Grunde kann sich die Frist sogar auf fast vier Jahre verlängern. Denn die Verjährungsfrist beginnt „grundsätzlich erst am Ende eines Kalenderjahres“, heißt es in einem weiteren Artikel der Verbraucherzentrale.

Ein Beispiel: Wer am 2. Januar 2018 einen Pfandbon gezogen hat, kann ihn nicht nur bis zum 2. Januar 2021 abgeben, sondern hat bis Ende 2021 Zeit.

Supermärkte verweisen oft auf kürzere Fristen

Offenbar kommt es aber immer wieder vor, dass Pfandbons an der Kasse unter Berufung auf kürzere Fristen nicht angenommen werden. „Sollten Registrierkassen so programmiert sein, dass sie Belege beispielsweise nach 30 Tagen nicht mehr verarbeiten können, ist der Händler verpflichtet, die Einlösung dennoch zu ermöglichen“, betont die Verbraucherzentrale.

Sollte der Pfandbon an einer Kasse nicht angenommen werden, können Kunden sich an die Geschäfts- oder Filialleitung wenden, rät die Verbraucherzentrale weiter. Und was, wenn das Anliegen dort auch auf taube Ohren stößt?

Verbraucherzentrale gibt Muster-Beschwerdebrief heraus

Auch dafür hält die Verbraucherzentrale Hilfe bereit. Sie rät, in dem Fall den Weg über die Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise das zuständige Ordnungsamt zu gehen. Dort könne der Pfandbetrag zwar nicht ausgezahlt werden, aber immerhin können die Behörden entsprechende Maßnahmen einleiten. Auch ein Muster für einen Beschwerdebrief stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Allerdings gibt es für die Supermärkte gute Gründe, einen Pfandbon auch innerhalb der dreijährigen Frist nicht anzunehmen. Etwa dann, wenn der Bon absolut nicht mehr lesbar ist. Und das passiert vor allem bei Bons, die auf Thermopapier gedruckt sind, schnell. Die Schrift verblasst unter Umständen schon nach wenigen Wochen. (jkali)