Berlin. Zunehmend locken Betrüger Kunden im Internet mit günstigen Waren. Geliefert werden die jedoch nie – und das Problem wird immer größer.

Die schicken neuen Markenschuhe sind günstiger als im Laden und im Internet schnell bestellt. Doch der Traum vom Schnäppchen zerplatzt schnell. Denn oft steckt hinter einem besonders günstigen Angebot im Internet ein sogenannter Fake­shop – also eine Online-Seite von Betrügern.

Die Webseiten sehen häufig professionell aus und sind schwer von seriösen Händlern zu unterscheiden. Die bestellte Ware kommt aber entweder nie an oder hat eine deutlich schlechtere Qualität als die versprochene. Das Geld hat der Kunde oft per Vorkasse überwiesen – und ist damit weg.

Auch mit Elektroartikeln wird häufig betrogen

„Häufig geht es um Schuhe, insbesondere teure Markenschuhe oder Jacken“, sagt Hans-Joachim Henschel. Er arbeitet für die Zentralstelle Prävention Cybercrime des Landeskriminalamts Niedersachsen. Auch Elektroartikel wie Kaffeemaschinen, Smartphones oder Fernseher werden dort gerne angeboten. Das Ausmaß der Fakeshops bezeichnet Henschel als „ziemlich heftig“. Dieses Problem dürfte eher zu- als abnehmen, denn immer mehr Menschen kaufen im Netz.

Für den Einzelhandel ist der Online-Handel ein Wachstumstreiber. 2017 legte er um zehn Prozent auf 53,4 Milliarden Euro zu, wie der Handelsverband Deutschland angibt. Erstmals haben die Deutschen somit jeden zehnten Euro im Internet ausgegeben. Konkrete Zahlen zu Fakeshop-Fällen gibt es allerdings nicht. Das Bundeskriminalamt weist in seiner Kriminalstatistik lediglich Warenbetrug im Internet aus. Das waren 70.506 Fälle im Jahr 2016. Ob dazu auch alle Fakeshop-Fälle zählen und welchen Anteil sie ausmachen, kann die Behörde nicht sagen.

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    Warnungen vor Webseiten ohne Impressum

    Denn Anzeigen zum Thema Fake­shops werden nicht zentral von einer Stelle erfasst. „Das ist das Problem“, sagt Henschel. Jede Landesbehörde habe ihr eigenes Aufnahmeverfahren für Straftaten. Das führe oft dazu, dass mehrere Polizeidienststellen die gleiche Arbeit machten. „Hier wäre eine bundesweit einheitliche Stelle wünschenswert, an die auch noch unbekannte Shops durch Polizei und Bürger gemeldet oder abgefragt werden könnten und die dann zusätzlich auch die Provider bezüglich Sperrung der Webseite kontaktiert.“

    Wie können sich Verbraucher schützen? Die Kriminalämter setzen auf Prävention. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen warnen sie vor Webseiten ohne Impressum, die nur die Möglichkeit zum Bezahlen per Vorkasse geben. „Man sollte vorsichtig sein, wenn die Preise zu gut sind, um wahr zu sein“, rät Britta Groß vom Team Digitaler Wareneinkauf der Verbraucherzentralen. Pro Monat werden der Arbeitsgruppe etwa 20 Fälle gemeldet. Die Fake-Seiten gibt es dann oft schon nicht mehr, denn sie wechseln häufig ihre Webadresse.

    Opfer zeigen den Betrug durch Fakeshops oftmals nicht an

    Haben Kunden das Geld bereits überwiesen, sollten sie sich umgehend bei ihrer Bank melden, um die Zahlung rückgängig zu machen, erklärt die Beratungsstelle der Polizei. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist dieser Vorgang bei vielen Banken möglich. Bei anderen Bezahlungsarten, wie zum Beispiel beim Bargeldtransfer, werden Betroffene angehalten, umgehend den Online-Shop zu kontaktieren, um den Handel rückgängig zu machen. Verbraucherschützer raten, alle Dokumente wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails aufzubewahren und auszudrucken. Die gesicherten Unterlagen übergeben Betroffene dann der Polizei.

    Oft zeigen Opfer von Fake-Shops den Betrug nicht an. Vielen sei es peinlich, auf die Betrüger hereingefallen zu sein, erzählt Henschel. „Das Dunkelfeld ist extrem hoch.“ Anderen erscheint der Schaden vielleicht zu gering. Deshalb macht Henschel immer wieder darauf aufmerksam: „Je mehr Anzeigen es gibt, desto größer die Chance, dass man die Täter kriegt.“