Berlin. Medikamente können im Ausland günstiger sein. Doch manche Schnäppchen gibt es nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen. Wir geben Tipps.

Wer im Ausland Medikamente kauft, kann viel Geld sparen. Doch nicht immer geht die Rechnung auf. Rechtlich und auch gesundheitlich kann der Pillenkauf jenseits der Grenze Gefahren mit sich bringen.

Deutsche Verbraucher, die im Grenzgebiet zu Frankreich leben, sollten die Medikamentenpreise vergleichen. Für diejenigen, die etwa in Kehl in Baden-Württemberg leben, lohnt sich der kurze Weg über die Brücke, um in Frankreich eine Packung Viagra zu kaufen. In der Apotheke kostet das verschreibungspflichtige Medikament dort rund 100 Euro. In Deutschland dagegen rund 60 Euro mehr. Gleiches gilt für die Anti-Baby-Pille. Das Präparat Minidril kostet in Frankreich rund fünf Euro, in Deutschland dagegen über 30 Euro.

Hamsterkäufe sind verboten

Für den Verbraucher sind die riesigen Preisspannen schwer zu verstehen. „Die Preisbildung und Erstattung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist von Land zu Land unterschiedlich gesetzlich geregelt“, sagt Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller. Hinzu kommen unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze auf die Medikamente. Weiterer Unterschied: In einigen Ländern erhalten Verbraucher ein Medikament, das in Deutschland verschreibungspflichtig ist, auch ohne Rezept.

Nicht überall lässt sich so einfach sparen. Viele Deutsche decken sich im Urlaub im Ausland mit günstigen Arzneimitteln ein, besonders beliebt: Grippemittel oder Kopfschmerztabletten. Der Hamsterkauf kann jedoch Ärger mit dem Zoll nach sich ziehen. Gesetzlich ist geregelt: Medikamente dürfen nur für den Eigenbedarf mitgebracht werden. Darunter versteht man einen Vorrat für drei Monate – egal, ob es sich um verschreibungspflichtige oder frei verkäufliche Präparate handelt.

Fälschungen dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden

Urlauber sollten sich auch über die Gefahr von gefälschten Medikamenten informieren. Sie zu erkennen, ist gar nicht so leicht. Verbraucherschützer melden solche Fälle vor allem aus afrikanischen Staaten. Reisende hätten dort auf Straßenmärkten oder in Hotels Malaria-Medikamente gekauft. Allerdings stecke in der Packung nicht das drin, was drauf steht. Solche Fälschungen dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden.

Deutlich strenger sind die Auflagen für den Kauf von Arzneimitteln im Internet. Laut Bundesgesundheitsministerium dürfen nur solche Medikamente nach Deutschland gelangen, die auch hierzulande registriert und zugelassen sind. Grundlage dafür ist das Arzneimittelgesetz. Da für Apotheken in Großbritannien, den Niederlanden, Island, Schweden sowie Tschechien (nur nicht-verschreibungspflichtige Medikamente) ähnlich strikte Vorgaben für den Vertrieb von Arzneimitteln gelten, dürfen Verbraucher bei Onlineapotheken aus diesen Ländern bestellen. Händler außerhalb Europas dürfen keine Medikamente an deutsche Online-Kunden versenden.

EU-Sicherheitslogo für Online-Apotheken

Das Geschäft mit den Medikamenten haben auch Betrüger für sich entdeckt. „Man sollte immer misstrauisch sein“, sagt André Schulze-Wethmar vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz. Besonders dann, wenn man E-Mails mit Werbung bekommt, in denen bestimmte Medikamente beworben werden.

Eine vertrauenswürdige Online-Apotheke erkennen Besteller an einem EU-Sicherheitslogo. Betrüger haben bereits versucht, das Label zu fälschen. Daher raten Verbraucherschützer unbedingt, auf das Logo mit dem weißen Kreuz auf grünem Grund auf der Webseite zu klicken. Dann komme man auf die Homepage der zuständigen Behörde. In Deutschland ist es das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Zudem sollten im Impressum die genaue Adresse und Hinweise zur Aufsichtsbehörde genannt werden.

Re-Import-Medikamente sind billiger

Auch in Deutschland kann man bei Arzneimitteln sparen. Etliche Pharmaunternehmen sind auf sogenannte Re-Importe spezialisiert. Das bedeutet, sie exportieren Medikamente in andere EU-Länder. Dort kaufen sie diese zu einem günstigeren Preis wieder ein und bringen sie dann erneut nach Deutschland. Weil sie im Ausland billiger sind, können die Händler sie hierzulande preiswerter anbieten, als ein Präparat, das direkt in Deutschland vertrieben wurde. Das bedeutet: Es handelt sich um das selbe Produkt mit deutscher Packungsbeilage, aber es kostet deutlich weniger. Grund für den enormen Rabatt sind auch hier die geringeren Ausgaben für Medikamente in den ausländischen Gesundheitssystemen und eine niedrigere Mehrwertsteuer.

Verbraucherschützer raten dazu, in der Apotheke nach den billigeren Re-Import-Artikeln zu fragen. Vor allem bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneien wie Schmerz- oder Grippe-Mittel. Bei verschreibungspflichtigen Präparaten ist der Apotheker verpflichtet, ein Re-Import-Produkt abzugeben, wenn dieses 15 Prozent oder mindestens 15 Euro billiger ist als das in Deutschland vertriebene Mittel. Der Arzt verschreibt nicht ein bestimmtes Medikament, sondern verordnet nur noch Wirkstoff und Dosierung.

• Eine Datenbank über in Deutschland zugelassene Arzneimittel bietet das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information unter www.dimdi.de

• Stiftung Warentest bewertet rezeptfreie Medikamente: www.test.de/medikamente

• Infos zum Kauf in Online-Apotheken gibt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz: www.cec-zev.eu. Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Internetseite www.bmg.bund.de