Berlin. Eine Mitteilung der Familienkassen hat Eltern verunsichert. Viele fürchteten, ab Januar kein Kindergeld mehr zu bekommen. Zu Unrecht.

Wer künftig Kindergeld erhalten möchte, muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Über Facebook oder Internetforen löste diese Nachricht vor wenigen Wochen wilde Spekulationen aus. „Wer seine Steuernummer nicht bis spätestens Dezember 2015 der Familienkasse mitgeteilt hat, bekommt das Kindergeld gestrichen“, hieß es dort zum Beispiel.

Derartige Behauptungen wurden tausendfach weitergeschickt, gemailt und kopiert, sodass über die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, zuständig auch für die Familienkassen, eine Internetwutwelle hereinbrach. Die E-Mail-Ordner quollen über, Telefonhotlines brachen unter der Last Tausender Anrufer zusammen.

Die Arbeitsagentur gibt Entwarnung

Fakt ist: Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt. Wessen ID-Nummer bei den Familienkassen fehle, so die Arbeitsagentur, erhalte im Laufe des nächsten Jahres eine schriftliche Aufforderung, diese mitzuteilen.

Warum ist zur Auszahlung des Kindergeldes die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?

Kindergeld wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt. Durch die Steuer-ID wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt, etwa bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern, wenn für Vater und Mutter unterschiedliche Familienkassen zuständig sind.

Welche Identifikationsnummern müssen angegeben werden?

Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der den Antrag stellt oder Kindergeld bezieht.

Wo finde ich die Identifikationsnummern?

Die Nummer der Eltern ist zum Beispiel auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder in dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Unabhängig davon wurde sie auch in einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern mitgeteilt. In diesem Schreiben findet sich auch die Nummer der Kinder.

Wie schnell muss ich meiner Familienkasse die Nummern schicken?

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Nummern noch nicht angegeben haben, können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Neuanträge dagegen müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Hierzu haben die Familienkassen ihre Antragsformulare entsprechend angepasst. Fehlen die Nummern, verzögert sich die Auszahlung.

Was passiert, wenn die Nummern am 1. Januar 2016 nicht der Familienkasse vorliegen?

Die Kassen haben erklärt: Wir dulden es, wenn die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird. Lägen die Nummern aber Anfang 2017 nicht vor, seien die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt. Die Familienkasse kann die weitere Zahlung einstellen und das seit Januar 2016 gezahlte Geld zurückfordern.

Die Steuernummer gibt es erst seit dem Jahr 2008. Muss sie auch für Kinder angegeben werden, die zuvor geboren sind?

Ja. Eine Steuernummer wird unabhängig vom Geburtsdatum jeder Person zugeteilt, die in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ist per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt worden. Sollte das Schreiben nicht auffindbar sein, können Eltern mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten. Unter 0228/406-1240 kann sie telefonisch angefordert werden. Die Mitteilung erfolgt aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich per Brief an die Meldeadresse. Das kann bis zu sechs Wochen dauern.

Ich habe bei meinem Kindergeldantrag in der Vergangenheit alle Nummern angegeben. Muss ich jetzt noch etwas tun?

Nein. Im Kindergeldantrag sind bereits seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer vorgesehen. Deshalb liegen den Familienkassen bereits viele Steuer-Identifikationsnummern vor. Bei wem das nicht der Fall ist, der bekommt einen Brief von der Familienkasse.