Berlin. Eltern müssen ab dem nächsten Jahr die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Kinder angeben, um Kindergeld zu kriegen. Was ist nun zu tun?

Ab Januar müssen Eltern ihrer Familienkasse ihre eigene, aber auch die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder mitteilen. Damit soll verhindert werden, dass Kindergeld fälschlicherweise doppelt ausgezahlt wird.

Wo und bis wann muss ich die Steuer-Identifikationsnummer angeben?

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen die Nummer, kurz Steuer-ID genannt, bis spätestens Ende des Jahres der Familienkasse mitteilen. Wer die Frist verpasst, kann die Nummer im kommenden Jahr nachreichen. Bei Neuanträgen wird die Steuer-Identifikationsnummer direkt mit angegeben.

Wo finden Eltern die Steuer-Identifikationsnummer?

Jeder Bürger erhält solch eine Nummer mit der Geburt, innerhalb von drei Monaten stellt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer per Post zu. Eltern finden die Nummer des Kindes auch auf der Lohnsteuerabrechnung oder auf dem Einkommenssteuerbescheid. Liegt die Nummer nicht vor oder ist das Kind älter als die allgemeine Einführung einer Steuer-Identifikationsnummern (seit 2008), hilft das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter. Das Amt rät dazu, das Kindergeld erst dann zu beantragen, wenn das neugeborene Kind eine eigene Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat.

Was passiert, wenn die Steuer-Identifikationsnummer nicht angegeben wird?

Wenn Eltern die Nummer nicht der Familienkasse melden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug nicht erfüllt. Die Zahlung wird dann also eingestellt. Keine Angst: Wer bereits Kindergeld bezieht, wird es 2016 auch weiterhin bekommen. Das BZSt weist darauf hin, dass die Familienkassen es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. (jha)