Ab dem 1. Oktober tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft. Im Ausland verhängte Geldbußen werden dann von deutschen Behörden verfolgt.

Hamburg. Aufgepasst, am 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft: Dann werden im Ausland verhängte Geldbußen auch von deutschen Behörden verfolgt. Fahrverstöße können bereits jetzt teuer werden - wenn der Bußgeldbescheid erst nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht.

Eine Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt. Diese Summe wird oft schnell erreicht, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in Deutschland. Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es eingetrieben hat.

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Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten Punktekonten eingerichtet. Hier werden im Ausland gesammelte Verstöße registriert. „Wer allerdings sein Punktekonto im Ausland ausreizt, muss trotzdem kein Fahrverbot in Deutschland fürchten. Die gesammelten Verstöße werden nur im Urlaubsland registriert“, so Versicherungsexperte Norbert Wulff weiter.

Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es noch weitere länderspezifische Besonderheiten. So muss etwa in Österreich auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein, sonst droht eine Geldstrafe. In Frankreich verschärft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen. „Am besten informieren sich Autofahrer im Vorfeld über die jeweiligen Besonderheiten ihres Urlaubsziels“, rät Wulff.