Mit Jahresbeginn ist das Zentrale Testamentregister (ZTR) für Deutschland gestartet. Der neue Wächter soll das Nachlassverfahren verkürzen.

Berlin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200 Milliarden Euro vererbt. Doch die Erbschaftsabwicklung stammt aus dem vergangenen Jahrhundert. Damit ist jetzt Schluss: Mit dem neuen Jahr ist auch das Zentrale Testamentregister (ZTR) für Deutschland gestartet. Der neue Wächter soll zur elektronischen Dreh- und Angelstelle für die Nachlassregelungen von Millionen Bundesbürgern werden.

Bislang konnte sich ein Nachlassverfahren monatelang in die Länge ziehen. Ob ein Verstorbener seinen letzten Willen beim Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt hatte, musste mühsam bei den über 5.000 Standesämtern bundesweit erfragt werden. Das alles ist nun nicht mehr nötig. Wer ab 2012 zum Notar geht und seinen letzten Willen neu beurkunden lässt, wird automatisch in das Register aufgenommen, wie Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer erläutert, die das ZTR im Auftrag des Gesetzgebers betreibt.

Gleiches gilt, wenn eigenhändig verfasste Testamente aus der Schublade geholt und neu beim Amtsgericht zur Verwahrung abgegeben werden. Das ist kein Muss, aber ratsam. Wer sich für das offizielle „Depot“ entscheidet, geht auf Nummer sicher, dass sein letzter Wille nach dem Tod nicht untergeht.

Die etwa 18,4 Millionen Erburkunden, die seit Jahr und Tag schon bei Notaren und Amtsgerichten im Safe liegen, werden jetzt nach und nach dem Berliner Zentralregister gemeldet, wie Diehn erklärt. Was Hinterbliebene einmal kriegen, bleibt dabei streng gehütetes Geheimnis. In Berlin gespeichert werden nur Informationen, wo ein Testament zu finden ist. Bis Ende 2016 soll die elektronische Datensammlung abgeschlossen sein. Spätestens dann können Erben in Sekundenschnelle per Mausklick erfahren, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlegt hat. Und wo.

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Erbrechtsspezialisten raten dazu, den Start des Zentralregisters zum Anlass zu nehmen, übers Vererben nachzudenken. Obwohl unzählige Bundesbürger zum Teil beachtliche Vermögen weiterreichen können, sind viele nachlässig, wenn es um ihr Testament geht. Ein Großteil der Menschen drückt sich gern um die Nachlassregelung zu Lebzeiten und verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge, weiß Diehn aus Erfahrung.

Doch Vorsicht: Das kann konfliktbeladene Erbengemeinschaften aus Ehepartner, Kindern, Geschwistern, Enkeln oder anderen Verwandten schaffen. Denn jedem Erben gehört alles, das ganze Haus, jedes Möbelstück, jedes Bild. Die Gemeinschaft kann nur zusammen über den Nachlass verfügen. Jeder einzelne hat ein Mitverwaltungsrecht. Gegenseitige Blockaden sind damit programmiert.

Nur jeder vierte schafft es Schätzungen zufolge, seine Nachlassregelung rechtzeitig zu Papier zu bringen. Und dann sind selbst gefertigte Testamente meist auch noch falsch abgefasst, unklar oder widersprüchlich. Mögliche Folgen: hässlicher Streit in den Familien, teure Gerichtsverfahren, das Vermögen zerfällt. Andere arbeiten dem Fiskus in die Kasse, weil sie Steuersparmöglichkeiten beim Vererben nicht kennen.

Wer mehrere Personen zu Erben einsetzt, muss sein Vermögen klar trennen und konkret zuteilen. Und er sollte sich vom Fachmann beraten lassen, um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt Diehn. Der Gang zum Notar ist dabei überraschend erschwinglich. Sind beispielsweise 50.000 Euro an Vermögenswerten zu vererben, fallen 132 Euro an, Beratung, Testamententwurf und Beurkundung inklusive, wie Diehn sagt. Bei 200.000 Euro Nachlass müsste der Erblasser 357 Euro Gebühren zahlen. Zusatzplus: Ein notarielles Testament ersetzt später den Erbschein. Und der käme garantiert doppelt so teuer zu stehen wie das Honorar für den Notar. (dapd)