“Besser mit warmer Hand, also zu Lebzeiten, zu schenken“, rät Fachanwalt Giese. Falsche Testamente führen oft zu Streit unter Hinterbliebenen.

Hamburg. Es war gut gemeint. Der wohlhabende Senior aus dem Nordosten Hamburgs erklärte seinen alten Kriegskameraden schriftlich zum Alleinerben und hinterließ ihm nach seinem Tod Anfang des Jahres mehr als eine halbe Million Euro. Beide hatten sich während des Russlandfeldzugs kennengelernt und blieben lebenslang Freunde. Der Sohn des Verstorbenen ging leer aus - und erhob Klage.

Das Gericht gab ihm recht und sprach ihm die Hälfte zu. Da der Kriegskamerad vor dem Urteil einen Großteil der Erbschaft in die Renovierung seines Hauses investiert hatte, kam er finanziell in die Bredouille. "Der wohlhabende Senior hatte sich nicht ausreichend informiert und das Risiko einer großen Schenkung nicht bedacht", sagt Hans J. Giese, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Auch eine Dame aus Niendorf hatte sich verkalkuliert. Ihre Erbschaft in Höhe von 80 000 Euro sollte einem Tierheim zufließen. Die beiden Kinder gingen juristisch gegen den Willen ihrer toten Mutter vor. Sie erhielten jeweils 20 000 Euro zugesprochen - also zusammen die Hälfte, das Tierheim erhielt die andere Hälfte.

Streitfälle wie diese sind an der Tagesordnung - und werden in den kommenden Jahren noch zunehmen. Auch in Hamburg. Der Grund: Immer mehr Menschen erben und vererben immer größere Summen. Seit 1990 hat sich das Vermögen der Deutschen auf elf Billionen Euro verdoppelt. Und die Hälfte dieser gigantischen Summe befindet sich im Besitz von Menschen, die älter als 55 Jahre sind. Konsequenz: 14 Millionen Bundesbürger werden in den kommenden 20 Jahren erben. Geld, Aktien, Immobilien, Schmuck, Möbel.

Umso erstaunlicher ist, dass weniger als ein Drittel ein Testament aufsetzen. Doch gehen auch in Hamburg die enormen Werte nur an wenige: Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge umfasst die Höhe des materiellen Segens lediglich in 0,2 Prozent aller Fälle mehr als 250 000 Euro.

Bei zwei von drei Erben liegt die Summe unter 100 000 Euro, bei der Hälfte unter 20 000 Euro. In Hamburg und anderswo treiben riesige Erbschaften die Durchschnittswerte hoch. Da die Freibeträge für direkte Familienangehörige recht hoch sind, rechnet die Finanzbehörde in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von 270 Millionen Euro. So wie im Vorjahr. Das ist eine Menge, aber nicht viel im Vergleich zum Umfang der Erbschaften.

Denn bundesweit werden in diesem Jahr mehr als 220 Milliarden Euro vererbt - nach Expertenschätzungen sollen es 2020 schon 50 Prozent mehr sein. Anlass des Sprungs sind die Kinder des Wirtschaftswunders in der Nachkriegszeit, deren Leben nach und nach zu Ende geht.

Später wird mit geringeren Summen gerechnet. Weil die Menschen heute immer älter werden und entsprechend mehr verbrauchen. Und weil der Sicherheitsgedanke abnimmt, folglich zu Lebzeiten mehr ausgegeben wird.

Bei jeder fünften Erbschaft gilt die Faustregel: Nach der Trauer kommt der Streit. Was Waltraud Rehder aus Groß Borstel nur bestätigen kann. Als ihre Tante in Rissen im Alter von 89 Jahren starb, schien alles klar. Das eher bescheidene Erbe, so dachte Frau Rehder, würde nun ihr zufallen. Vier Jahre vor ihrem Ende hatte die Tante ihr eine Generalvollmacht erteilt und ihre Nichte mit notarieller Unterstützung zur Alleinerbin erklärt. "Nicht wegen des Geldes, sondern aus menschlicher Nähe und Sympathie habe ich meine Tante dreimal wöchentlich besucht und bis zu ihrem Tod liebevoll gepflegt", erinnert sich Scheinerbin Waltraud Rehder, die vor ihrem Ruhestand in einem Rechenzentrum arbeitete. Dagegen habe sich die Cousine um nichts gekümmert.

Unmittelbar nach der Beerdigung kam für sie das böse Erwachen. Ihre Cousine, Adoptivtochter der Toten und ihres zuvor verstorbenen Ehemanns, beanspruchte das Erbe für sich.

Und tatsächlich verweigerte das Amtsgericht Frau Rehder den Erbschein. Grund: Das 2002 von der Tante erstellte Testament sei unwirksam. Vielmehr gelte jenes Testament, das die beiden Eheleute schon 1988 formuliert hatten. Es war also keineswegs durch das neuere Schriftstück erloschen.

"Wenn es ums Geld geht, schweigen oft die Familienbande", weiß Fachanwalt Hans J. Giese. Seit 1977 betreibt der Jurist seine Kanzlei und hat aus dem Streit ums Erbe zwei Lehren gezogen: "Oft sind die Fallstricke des Erbrechts so kompliziert, dass fachlicher Rat am Ende günstiger kommt." Und: "Es ist besser, mit warmer und nicht mit kalter Hand zu schenken." Sprich: Erbangelegenheiten sollten noch zu Lebzeiten präzise und einvernehmlich geregelt werden.

Oft sei das sogenannte "Berliner Testament" Anlass für familiären Zwist und Gerichtsprozesse. Es soll sicherstellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht.

Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben, sodass dem überlebenden Partner nur die Hälfte des Nachlasses bliebe. Dadurch soll verhindert werden, dass ein gemeinsam erworbenes Haus und andere Werte vom überlebenden Ehepartner verkauft werden müssen.

Akten über Irrtümer, Missverständnisse und Familienstreit häufen sich. Davon bleiben auch namhafte Familien nicht verschont. Aktuell wird ein Erbschaftsstreit der Familie Kiesow (Abfallentsorgung) vor dem Amtsgericht Pinneberg verhandelt.

Hoffentlich führt die Auseinandersetzung nicht zu Exzessen wie in den Fällen des millionenschweren Tierfreundes Bernhard Grzimek oder des noch viel reicheren Barons August von Finck. Hier wie dort zerstritten sich die Familien nach dem Tod des Erblassers so heftig, dass von Familienbande keine Rede mehr sein konnte.

Probleme zu diesem Thema sind so alt, wie es Menschen und Wertsachen gibt. Wie auch Heinrich Heine erfuhr. Sein Onkel Salomon Heine, ein namhafter Hamburger Bankier, förderte den mittellosen Dichter zeitlebens. Am Ende hinterließ der schwerreiche Kaufmann ein Vermögen von umgerechnet 110 Millionen Euro. Heinrich Heine, der sich eine Menge ausgerechnet hatte, ging weitestgehend leer aus. Das gab Verzweiflung, Verdruss, jedoch keinen Streit. Denn Salomon hatte seinen Nachlass zweifelsfrei geregelt.