Karlsruhe. Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Dennoch hat der BGH einen Haftbefehl gegen den Soldaten Franco A. jetzt aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch in Karlsruhe.

Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

BAMF gewährte Franco A. Schutz

Der Bundeswehr-Oberleutnant soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

BGH erkennt keinen dringenden Tatverdacht

Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigkeiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe, wie für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre.

Franco A. hatte seit dem 26. April in Untersuchungshaft gesessen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die beiden Soldaten waren im elsässischen Illkirch stationiert. (dpa/nsa)