Berlin. Bundestagsabgeordnete hatten Montblanc-Füller für 68.000 Euro bestellt. Ex-CDU-Generalsekretär Meyer will davon nichts gewusst haben.

Schlechten Geschmack kann man ihnen nicht unterstellen. Allenfalls ein miserables Gespür für Verhältnismäßigkeit und Anstand. Auch handelten sie legal, wenngleich vielleicht nicht legitim. Und obwohl die Affäre vor sieben Jahren stattfand, erregt ihr Tun bis heute die Gemüter und beschäftigt die Gerichte: 116 Abgeordnete des Bundestages sollen 2009 in nur zehn Monaten Füller und andere Utensilien der Nobelmarke Montblanc für insgesamt 68.000 Euro auf Staatskosten gekauft haben.

Zu den prominenten Nutznießern gehörte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der sich eine Edelfeder bestellte. Nach Information der „Bild“-Zeitung zählte aber das Büro des ehemaligen CDU-Generalsekretärs und früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden in Nordrhein-Westfalen, Laurenz Meyer, zu den größten Bestellern der Edelschreibgeräte. Über sein Büro sollen Artikel für insgesamt 3085,79 Euro bestellt worden sein: Elf Füller, drei Kugelschreiber und zwei Etuis.

Laurenz Meyer, der sich aus der Politik zurückgezogen hat und Unternehmensberater ist, will nach eigenen Angaben erst in diesen Tagen davon erfahren haben, dass auch er in die Montblanc-Füller-Affäre verstrickt sein soll. „Die Bundestagsverwaltung hat mich vor einer Woche darüber in einem Schreiben überrascht“, sagte Meyer dieser Redaktion. „Ich habe von den Bestellungen nichts gewusst. Ich habe mich niemals um meinen Büromitteletat gekümmert. Ich selbst habe überhaupt nichts bestellt, Null.“

Bundestag will Namen der Abgeordneten nicht offenlegen

Vielmehr hätten sich in seinem Büro diverse Leute gekümmert, „die Büroleitung, die Hilfskräfte, das ging durcheinander“. Er selbst habe nie etwas unterschrieben. Auch wo und bei wem die elf Füller gelandet seien, sei ihm ein Rätsel. „Ich wüsste auch gerne, wo die Füller geblieben sind. Ich habe sie jedenfalls nicht.“ Mit einer Ausnahme: Einen Montblanc-Füller habe er in seinem Umzugskarton nach dem Auszug aus dem Bundestagsbüro entdeckt. „Ich habe ihn bis heute nicht benutzt“, sagte Meyer. „Ich schreibe immer mit Kugelschreiber. Und zwar mit ganz normalen Kugelschreibern.“ Dies könnten auch Plastikstifte mit Werbeaufdruck sein. „Kugelschreiber ist für mich Kugelschreiber. Hauptsache er schreibt.“

Rein rechtlich ist gegen die Bestellungen nichts einzuwenden. Jeder Bundestagsabgeordnete erhält neben seinen monatlichen Bezügen einen Betrag zur Büroausstattung – sogenannte Sachleistungen. Jährlich dürfen sie bis maximal 12.000 Euro für Büromaterialien ausgeben – für ihre Räume in Berlin und in den jeweiligen Wahlkreisen. Angeschafft werden können davon unter anderem Laptops, Schreibgeräte, Briefpapier oder Mobiltelefone, so die Vorschrift.

Alle Montblanc-Artikel 2010 aus dem Programm genommen

Geordert wird über einen einheitlichen Katalog, der allen Abgeordneten zur Verfügung steht, erläutert der Pressesprecher des Deutschen Bundestages, Ernst Hebeker. „Auch die Montblanc-Füller konnte man damals ganz normal darüber bestellen.“ Allerdings habe Bundestagspräsident Lammert, der seit 2005 in dem Amt ist, alle Montblanc-Artikel im Jahr 2010 aus dem Programm genommen. Seither sind sie auch nicht mehr auf Staatskosten bestellbar. Ob und wie die Abgeordneten ihre Sachleistungspauschale ausschöpfen, darüber sei nichts bekannt, sagte Hebeker. Dies müsse jeder Abgeordnete selbst entscheiden.

Diese Intransparenz im Umgang mit Staatsgeldern ist vor allem der Organisation Abgeordnetenwatch.de ein Dorn im Auge. „Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müsste die Bundestagsverwaltung eigentlich Einsicht in die Ausgaben gewähren. Stattdessen weigert sich der Bundestag, die Namen der Abgeordneten offenzulegen, die damals die Füller bestellt haben“, kritisiert der Geschäftsführer Gregor Hackmack. „Dies ist erneut ein Beweis für die Verhinderung von Transparenz durch die Bundestagsverwaltung.“ Wichtig wäre es, alle Unterlagen offenzulegen. „Transparenz ist das einzige Mittel, um Abgeordnete zu disziplinieren, sparsam mit Steuergeldern umzugehen.“

Abgeordnete sollten nur das tun, was sie rechtfertigen können

Generell sollten Abgeordnete nur das tun, was sie in der Öffentlichkeit rechtfertigen können, meint Hackmack. „Dass Herr Lammert einen guten Füller braucht, um Verträge vernünftig zu unterschreiben, dafür hat jeder Verständnis.“ Aber kein Abgeordneter brauche davon ein Dutzend.

Die „Bild“ hat auf Offenlegung aller Namen geklagt und bekam dafür vom Verwaltungsgericht Berlin Recht. Doch der Bundestag legte auf Wunsch des Ältestenrates dagegen Beschwerde ein, um die Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten zu schützen. Eine weitere Verschwendung von Steuern, meint Hackmack. Lammert selbst soll für eine Offenlegung der Namen gewesen sein. Nächste Woche will das Oberverwaltungsgericht Berlin über den Fall entscheiden.