Berlin. Die Bundesregierung fordert mehr Pünktlichkeit bei Steuererklärungen ein. Jeder Monat Verspätung soll bald mindestens 50 Euro kosten.

Wer künftig seine Steuererklärung pünktlich abgibt, wird gleich doppelt belohnt: Man hat nicht nur den lästigen Bürokratiekram aus dem Kopf, man entgeht zugleich auch Mehrkosten. Jeder Monat, den man beim Anfertigen der Steuererklärung verbummelt, soll künftig 50 Euro Verspätungszuschlag kosten.

Das geht aus einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens hervor. Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am Mittwoch verabschiedet. Die strafferen Sanktionen sollen sowohl für die Einkommensteuererklärung als auch für Körperschaft- oder Umsatzsteuererklärungen gelten.

Bis jetzt liegt es im Ermessen des einzelnen Finanzbeamten, ob er für eine Verspätung einen Zuschlag erhebt. In der Regel wird davon abgesehen, wenn sich der Steuerzahler nicht arg verspätet hat oder keine Nachzahlungen fällig werden.

Weniger Papierkram ist das große Ziel

Ziel der Gesetzentwurfs ist laut Bundesregierung, das Besteuerungsverfahren weiter zu vereinfachen. Weniger Papierkram, mehr Technisierung. Unter anderem sollen die Steuerzahler immer öfter ihre Erklärungen vollständig elektronisch übermitteln. Papierbelege müssten dem Finanzamt in der Regel gar nicht mehr vorgelegt werden.

Laut FAZ-Bericht wird bereits Kritik laut vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV). „Bei einer Steuer von 0 Euro sowie einer Steuererstattung darf kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden“, sagte Verbandspräsident Harald Elster der Zeitung. Grundsätzlich lehne der Verband den Trend zu mehr Automatisierung in den Finanzbehörden nicht ab. Die neue Regelung führe aber dazu, dass Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit in vielen Fällen nicht gewahrt werden könnten.

Neue Regeln sollen ab 2017 gelten

Auch bei Fristsetzung sieht der DStV Schwächen beim neuen Gesetzentwurf. Zwar sieht dieser eine um zwei Monate längere Frist vor in Fällen, in denen ein Steuerberater konsultiert wird. Dafür aber sollen Ämter auch das Recht bekommen, die Erklärungen früher anzufordern. „Die gleichmäßige Lasten- sowie Risikoverteilung gerät hier massiv ins Wanken“, sagte Harald Elster der FAZ. Beim Bundesfinanzministerium heißt es auf dessen Homepage: „Ganz knapp kann man hierzu sagen: Die Regeln dienen dem gemeinsamen Interesse der Finanzverwaltung und der Beraterschaft an sorgfältig erstellten Steuererklärungen und einem kontinuierlichen Arbeitsablauf in den Beratungskanzleien und den Finanzämtern.“

Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf Anfang 2016 zu, würden die meisten der neuen Regeln zum 1. Januar 2017 gelten. Das komplette Paket könnte wegen notwendiger Investitionen aber erst 2022 umgesetzt werden. (ba)