Hannover. Der Sterbehilfe-Verein Dignitas will gegen das Sterbehilfegesetz klagen. Die Kirchen loben die neue Regelung des Bundestags hingegen.

Der Bundestag hat mit seinem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für Entsetzen bei den Gegnern des Gesetzes gesorgt. Die Sterbehilfe-Vereine „Dignitas“ und Sterbehilfe Deutschland kündigten Verfassungsbeschwerden an, sobald das Gesetz in Kraft trete.

Nach mehr als einjähriger Debatte hatte der Bundestag am Freitag ein Gesetz beschlossen, das eine auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellt. Damit soll Sterbehilfe-Organisationen die Grundlage entzogen werden.

In einer Pressemitteilung von Dignitas heißt es, die neue Regelung verstoße sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Außerdem kritisierte der Verein den Beschluss als „undemokratisch“, die Entscheidung sei „gegen den Willen einer Mehrheit von 80 Prozent der Bevölkerung“ getroffen worden. Dignitas drohte genauso mit juristischen Mitteln wie die Sterbehilfe Deutschland. „Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir Verfassungsbeschwerde erheben“, sagte Marie-Claire Stellmann, Leiterin der Geschäftsstelle des Vereins. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werde der Verein keine Suizidbegleitung mehr anbieten: „Wir werden gesetzestreu handeln.“

Ärztekammer und Kirchen begrüßen das neue Gesetz

Positiver wurde das neue Gesetz von der Bundesärztekammer aufgenommen. Deren Präsident Frank Ulrich Montgomery erklärte: „Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist.“

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die neue Regelung: Sie bedeute „keinesfalls Verlust von Selbstbestimmung. Vielmehr ist das überzeugende Votum ein wichtiges Signal insbesondere an pflegebedürftige, depressive, alte und kranke Menschen. Für sie gibt es nicht nur die Entscheidung zwischen Maximaltherapie und Lebensbeendigung. Sterbenlassen ist keine Tötung. Auch muss sich zukünftig kein schwerst kranker Mensch dafür rechtfertigen, dass er leben möchte“, erklärte die Stiftung in einer Mitteilung.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßt die Bundestagsentscheidung. Der Beschluss sorge dafür, dass ein Suizid nicht zur normalen Option wird, schreibt Bedford-Strohm auf seiner Facebook-Seite. Insgesamt werten die evangelische wie auch die katholische Kirche das vom Bundestag beschlossene Verbot organisierter Sterbehilfe positiv. Es sei eine „Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“. Die Abgeordneten hätten ein „starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt“, heißt es in einer am Freitag verbreiteten gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).(ba/ls/dpa/epd)