Berlin. Der Deutsche Bundestag weigert sich einem Zeitungsbericht zufolge weiterhin, Lobbyisten zu benennen, die einen Hausausweis besitzen.

Der Bundestag verweigert nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ auch weiterhin die Veröffentlichung der Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben. Das Parlament habe auf Druck der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 2 K 176.14) eingelegt. Damit war das Parlament im Juni verurteilt worden, die Namen der Organisationen herauszugeben, deren Vertreter Hausausweise bekommen haben. Geklagt hatten das Internetportal abgeordnetenwatch.de und deren Trägerverein Parlamentwatch.

Nach Medienberichten geht es um rund 2000 Hausausweise. Ein Teil der Lobbyverbände ist bereits in einer öffentlichen Liste eingetragen. Aber auch Vertreter von nicht registrierten Verbänden erhalten einen Hausausweis, wenn eine Bundestagsfraktion das unterstützt.

Geheimhaltung sei „unerträglich“

Der Bundestag verweigerte die Herausgabe von Informationen zur Zahl der Ausweise und den Verbänden, weil es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe. Das Verwaltungsgericht betonte jedoch im Juni, bei der Ausgabe von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit des Bundestages, nicht um parlamentarisches Handeln.

Der Geschäftsführer von abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, sagte der Zeitung, es sei „unerträglich“, dass Union und SPD „ihre Lobbykontakte geheim halten“. (dpa)