Berlin. Die Opposition krisiert den Plan, Flüchtlinge mit Militärflugzeugen abzuschieben. Auch die Flüchtlingsbeauftragte der Regierung widerspricht.

Opposition und Flüchtlingsexperten kritisieren die Überlegungen der Bundesregierung, Transportflugzeuge der Bundeswehr für die Abschiebung von Flüchtlingen einzusetzen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte am Mittwoch eine Nutzung von Transall-Maschinen der Bundeswehr nicht ausgeschlossen, wie unsere Redaktion berichtete.

Politiker von Linken und Grünen kritisierten dies scharf und forderten die Regierung auf, von dieser Idee Abstand zu nehmen. Der Grünen-Politiker Volker Beck mahnte, Abschiebungen fielen nicht in den Aufgabenbereich der Bundeswehr. „Die Militarisierung der Migrationspolitik ist nicht der richtige Weg.“ Die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke kritisierte: „Die Bundesregierung muss dringend wieder auf den Boden der Verfassung zurückfinden. Abschiebungen sind polizeiliche Maßnahmen, für die der Bundeswehr jegliche Befugnisse fehlen.“

Flüchtlingsbeauftragte sieht Klärungsbedarf

In der Diskussion um die Transall-Maschinen hatten zuvor widersprüchliche Aussagen kursiert. Am Vormittag ließ das Verteidigungsministerium mitteilen, es verfolge keine Plan, Asylbewerber mit Transalls in ihre Heimatländer abzuschieben. „So einen Beschluss kennen wir nicht“, hatte der Sprecher des Ministeriums, Jens Flosdorff, unserer Redaktion gesagt. Später vermittelte Ministerin von der Leyen jedoch einen anderen Eindruck.

Auch die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), sieht noch einigen Klärungsbedarf vor einem möglichen Einsatz von Bundeswehr-Flugzeugen bei Abschiebungen. „Prioritär müssen die zivilen Kapazitäten ausgeschöpft werden“, sagte sie am Mittwoch. „Die Frage, ob die Bundesländer bei Abschiebungen auch auf Ressourcen der Bundeswehr zurückgreifen sollen, muss vorab auf jeden Fall gemeinsam mit den Ländern gründlich geklärt werden.“

Bundeswehr darf Amtshilfe leisten

Generell dürfe die Bundeswehr keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, sondern lediglich Amtshilfe leisten, bestätigte Ministeriumssprecher Flosdorff. Das bedeute, dass die Bundeswehr etwa der Polizei zuarbeiten oder Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen kann. Der Bundeswehr seien Grenzen gesetzt. „Wir dürfen helfen, Fingerabdrücke zu nehmen. Aber wenn sich ein Flüchtling weigert, übergeben wir an die Polizei oder andere Ordnungshüter“, sagt Flosdorff. Rechtlich geregelt ist dies in Artikel 35 des Grundgesetzes (GG) sowie in den Paragrafen 4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).