Karlsruhe/Hamburg. Karlsruher Richter geben Hamburg Recht und kippen das umstrittene Betreuungsgeld. Die Leistung verstoße gegen das Grundgesetz.

Hamburgs Klage gegen das Betreuungsgeld war erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte am Dienstag das umstrittene Gesetz, da es in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Demnach sei nicht der Bund für die als "Herdprämie" verschrieene Leistung zuständig, sondern die Länder. Exakt dieser Punkt war Hauptgegenstand der Hamburger Beanstandung. Das Betreuungsgeld war vor allem auf Drängen der CSU im August 2013 eingeführt worden.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) hält die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld gleich in zweifacher Hinsicht für positiv. „Sie ist eine gute Botschaft für den Föderalismus“, teilte Scholz von seinem Urlaubsort aus am Dienstag mit. „Und sie ist eine gute Botschaft für die Entwicklung der Kinderbetreuung und die Gleichstellung in unserem Land.“

Auch Justizsenator Till Steffen (Grüne) begrüßte die Entscheidung. „Die Klage Hamburgs war wichtig und notwendig“, sagte er. Es könne nicht sein, dass ein solches Gesetz ohne Rücksicht auf die bundesstaatliche Kompetenzordnung nur deshalb beschlossen werde, weil einer der Koalitionspartner es so will. Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken sei die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren wiederholt hingewiesen worden. „Wer so unbelehrbar ist, muss sich über die Konsequenzen nicht wundern.“

Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte den Bund auf, „das nun freiwerdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung zu stellen“.

Kritik kam erwartungsgemäß von der CDU/CSU. Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und Altonaer Bundestagsabgeordneter sagte am Dienstag: „Fast 6900 Familien in Hamburg haben es dem Bürgermeister Olaf Scholz zu verdanken, dass sie zukünftig keine 150 Euro Betreuungsgeld vom Bund mehr bekommen. 455.000 Familien bundesweit haben es dem Klageführer, dem Hamburger Senat zu verdanken, dass ihre Entscheidung über ihr Betreuungsmodell nicht mehr unterstützt wird", so Weinberg.

Scholz lasse die Familien, die sich bewusst für dieses Betreuungsmodell entschieden haben ohne Unterstützung allein. Weinberg fordert den Hamburger Senat nun auf, diesen Eltern ein entsprechendes Angebot der Unterstützung auf Landesebene machen.

Monatlich 150 Euro pro Kind

Fast eine halbe Million Eltern in Deutschland beziehen Betreuungsgeld. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es nach Angaben des Statistischen Bundesamt rund 455.000 Personen. Das Betreuungsgeld wurde maßgeblich von der CSU durchgesetzt. Die SPD lehnt es ab, trägt es in der großen Koalition aber mit.

Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, erhielten bislang vom 15. bis 36. Lebensmonat des Kindes 150 Euro pro Monat. Die Leistung wurde gemeinsam mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum August 2013 eingeführt. Im ersten Halbjahr gab es zunächst 100 Euro monatlich. In 94,6 Prozent der Familien beantragen die Mütter Betreuungsgeld. 5,4 Prozent der Antragsteller sind Väter.

In den Jahren 2013 und 2014 wurde jeweils weniger Geld abgerufen als im Familienhaushalt eingeplant worden war. In diesem Jahr stehen 900 Millionen Euro zur Verfügung, zunächst war eine Milliarde eingeplant. Die SPD hat angekündigt, sie wolle das Geld in den Ausbau der Kita-Betreuung stecken, wenn das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld - wie intern erwartet - kippt. Die CSU will hingegen einen Weg finden, an der Leistung festhalten. In Bayern werden die Anträge auf Betreuungsgeld nach der Geburt eines Kindes gleich ausgefüllt an die Eltern verschickt.

Unterschiede zwischen Nord und Süd sowie Ost und West

Die Daten des Statistischen Bundesamts zeigen Nord-Süd- und Ost-West-Unterschiede sowie ein unterschiedliches Bild in Flächenländern und Stadtstaaten.

Auffallend wenige Empfänger gibt es mit 1.700 Familien in Sachsen-Anhalt und knapp 1.800 in Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Zahlen mit 100.000 bzw. 89.000 Familien besonders hoch. Auch Nordrhein-Westfalen zahlt 106.000 Familien das Betreuungsgeld - ist aber mit knapp 18 Millionen auch das mit Abstand bevölkerungsreichste Bundesland.

7.000 Hamburger Familien nutzen Betreuungsgeld

In den Millionenstädten Berlin und Hamburg beziehen nur jeweils knapp 7.000 Familien die Staatsleistung. Knapp 80.000 der 455.000 Betreuungsgeld-Bezieher haben einen ausländischen Pass. Nicht klar ist, wie viele Einwandererfamilien mit deutscher Staatsbürgerschaft das Betreuungsgeld beantragt haben. Eines der zentralen Argumente der Gegner ist, dass Kinder aus Migrationsfamilien vom Kindergarten ferngehalten werden und damit auch von der Chance, früh Deutsch zu lernen.

Im Durchschnitt beziehen die westdeutschen Familien das Geld 20 Monate lang. Im Osten sind es viereinhalb Monate weniger. Die maximale Dauer beträgt 22 Monate.

Debatte über Außer-Haus-Betreuung gefordert

Derweil fordert der Direktor des Deutschen Jugendinstituts, Thomas Rauschenbach, eine wissenschaftliche Debatte über die Außer-Haus-Betreuung von Kindern. „Allein unter pädagogischen Gesichtspunkten sollte geklärt werden: Wie viel Kita verträgt das Kind, wie viel wollen wir den Kindern zumuten?“, sagte Rauschenbach der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom Dienstag.

Er halte es nicht für optimal, „wenn Kinder zwölf Stunden oder mehr pro Tag in der Kita sind“, betonte der Leiter des in München ansässigen Instituts. Zumindest müsse zugleich eine Qualitätsdebatte geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstagvormittag über die Klage des Landes Hamburg zum Betreuungsgeld. Der Bund sei im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zuständig, heißt es in der Begründung.

Rauschenbach zufolge ist es durchaus legitim, zu überlegen, ob diese Eltern nicht eine Unterstützung bekommen sollten. Es handle sich um eine relativ kleine Gruppe derjenigen, die nach einem eher traditionellen Familienbild lebten. Sie dürfe nicht vergessen werden.

Gleichzeitig wies der Experte darauf hin, dass das Betreuungsgeld die Integration von Migranten erschwere, „weil ausgerechnet diejenigen mit Nachholbedarf bei der deutschen Sprache ihre Kinder seltener in die Kita schicken“. Die Mittel, die für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, könnten sinnvoll auch für die Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten verwendet werden.