In ihrem Gesetzentwurf hatte die Koalition bis 2018 Mehrkosten von 8,9 Milliarden Euro sowie zusätzliche Belastungen durch die wegfallenden Beiträge der Frührentner in ungenannter Höhe vorhergesagt.

Berlin. Die neue abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährige Beitragszahler kostet bis 2018 voraussichtlich 4,6 Milliarden Euro mehr als ursprünglich beziffert. Das sagte der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald. Er berief sich auf neue Angaben der Bundesregierung im Sozialausschuss des Bundestags. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Koalition bis 2018 Mehrkosten von 8,9 Milliarden Euro sowie zusätzliche Belastungen durch die wegfallenden Beiträge der Frührentner in ungenannter Höhe vorhergesagt. Auf mehrfache Nachfragen habe Sozialstaatssekretärin Anette Kramme (SPD) nun die Kosten genannt, die voraussichtlich zusätzlich dazukommen.

Bereits bekannt war, dass die Rente ab 63 in diesem Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro kostet. Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf 0,9 Milliarden genannt. Für 2015 bis 2018 bezifferte die Regierung die Mehrkosten gegenüber den Zahlen im Gesetzentwurf auf jeweils zwischen voraussichtlich 0,9 und 1,1 Milliarden Euro zusätzlich, wie Birkwald mitteilte. Diese Kosten ergeben sich wegen der wegfallenden Beiträge der früher in Rente gehenden Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass durch bestimmte Ergänzungen im Gesetzgebungsverfahren der Kreis der Berechtigten größer geworden ist.

Birkwald wandte sich nicht gegen die Rente ab 63, kritisierte die Bundesregierung jedoch für ihre Finanz-Strategie bei der Rente. „Die Beitragssatzsenkung war falsch und wird jetzt noch falscher“, sagte er. Der Rentenbeitragssatz sinkt 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent.

Die Vorstandschefin der Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, forderte, die Untergrenze für die Rücklagen der Rentenkasse von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Nur dann müsse der Bund bei schwindenden Reserven kein Geld vorschießen. Ende 2014 erreichen die Rücklagen voraussichtlich ein Rekordhoch von 33,5 Milliarden Euro, was 1,82 Monatsausgaben der Rentenkasse entspricht. Erst 2019 wird die Grenze von 0,2 Monatsausgaben nach derzeitigen Berechnungen wieder unterschritten. Der Beitragssatz muss dann steigen.