Arbeitnehmer und Unternehmen sollen nach Willen der Bundesregierung künftig mit regional unterschiedlich hohen Steuern belastet werden können. In den Verhandlungen über die Neuordnung der Staatsfinanzen schlägt der Bund Zuschlagsrechte der Bundesländer bei der Einkommens-, Kapitalertrags- und der Körperschaftssteuer vor. Die Länder sind in der Frage noch gespalten.

Einig sind sie sich in der Forderung, an den Soli-Milliarden beteiligt zu werden. Die Bundesregierung will den Preis dafür möglichst hoch treiben. Der Solidaritätszuschlag, der in den Bundeshaushalt fließt, läuft noch bis 2019. Eine größere Steuerautonomie sei geeignet, unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und Verantwortung für Entscheidungen für die Wähler klarer erkennbar zu machen, heißt es in einem Papier der Bundesregierung.