In mehr als 14.000 Fällen prüften Gutachter 2013 Vorwürfe gegen Ärzte und Kliniken. Jeder vierte Verdacht auf Behandlungsfehler bestätigte sich

Berlin. Die Patienten werden wachsamer, wenn sie mit ihren Ärzten zu tun haben. Das ist der erste Befund der Gutachter der Krankenkassen. Immer mehr Kranke und Pflegebedürftige sowie deren Angehörigen stützen sich auf die neuen Patientenrechte, die im vergangenen Jahr per Gesetz gestärkt worden sind. Die Betroffenen beschweren sich öfter. Immer häufiger holen sie sich Verstärkung durch Experten. Das ist die positive Nachricht.

Genau 14.585 Gutachten erstellten die Experten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung im vergangenen Jahr, weil Patienten oder deren Angehörige ihrem Arzt oder ihrem Pflegeheim Behandlungsfehler zur Last legten und sich mit dieser Vermutung an ihre Krankenkasse wandten. Das ist ein Anstieg um immerhin rund 2000 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, wie die Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste ergibt. Die Zahl der tatsächlich bestätigten Behandlungsfehler hingegen ging leicht zurück: Insgesamt wurden 2013 in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen knapp 3700 Fälle von Ärztepfusch von einem Gutachter festgestellt – nach mehr als 3900 Fällen im Jahr 2012. Auch das ist erst einmal positiv zu vermerken.

Die schlechte Nachricht aber ist: Dort, wo die Patienten besonders wehrlos sind, passieren offenbar weiterhin die meisten Behandlungsfehler – nämlich im Pflegeheim. Jeder zweite Vorwurf an Ärzte und Pfleger in den Heimen wurde von den Gutachtern bestätigt. „Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt“, sagte Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern, bei der Vorstellung der Jahresstatistik in Berlin. „Dies entspricht dem Bild der Vorjahre.“ Erst nach den Pflegekräften und den Zahnmedizinern folgen demnach in der Rangliste der Pfuscher die Neurochirurgen, die Orthopäden und Unfallchirurgen sowie die Urologen. Besonders von Behandlungsfehlern betroffen sind den Untersuchungen der Gutachter zufolge vor allem Pflegebedürftige, die unter Druckgeschwüren leiden, dem Wundliegen, in der Fachsprache Dekubitus genannt. An zweiter Stelle stehen Kariespatienten, die ebenfalls häufig mit Ärztepfusch zu kämpfen haben.

Die meisten Pfuschvorwürfe – unabhängig von einer Bestätigung durch einen Gutachter – wurden im Zusammenhang mit Operationen erhoben und richteten sich gegen Orthopäden und Unfallchirurgen: Mehr als 4200 Gutachten wurden im vergangenen Jahr allein in diesem Bereich erstellt. Danach folgen die Allgemeinchirurgen und die Zahnärzte, die ebenfalls besonders zahlreichen Behandlungsfehlervorwürfen ausgesetzt sind. Die Gutachter bestätigten die Vermutungen der Patienten in diesen Fällen aber deutlich seltener als bei den Verdachtsfällen in den Pflegeheimen. Wenn es rein nach der absoluten Menge der bestätigten Behandlungsfehler geht, waren Zahnpatienten mit Karies- oder Wurzelbehandlungen besonders stark betroffen. Es folgten Patienten mit Knie- und Hüftgelenksverschleiß.

Insgesamt gingen die Patienten in fast 11.000 Fällen gegen die Krankenhäuser, in denen sie behandelt wurden, vor. Das entspricht etwa 70 Prozent aller Fälle. Die restlichen 30 Prozent entfielen auf niedergelassene Ärzte. Die Bestätigungsquote ist in den Kliniken wie in den Praxen aber etwa gleich hoch: In beiden Fällen wird rund jeder vierte Verdachtsfall vom Gutachter nachträglich auch offiziell zum Behandlungsfehler erklärt.

Dass die Patienten immer öfter die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung alarmieren, sobald sie einen Behandlungsfehler vermuten, führen die Experten vor allem auf das neue Patientenrecht zurück. Mit dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurde der Anspruch der Versicherten auf Unterstützung bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern gestärkt. Seitdem ist die Krankenkasse zur Hilfe verpflichtet – und zwar nicht nur bei der Begutachtung des Streitfalls, sondern auch bei der Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung können nur von den Krankenkassen beauftragt werden. Der Einsatz ist für den betroffenen Kassenpatienten nicht mit Zusatzkosten verbunden. Die Gutachter stellen fest, ob die jeweilige Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist – oder nicht.

„Wird die Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt, so wird dies als Behandlungsfehler bezeichnet“, erklärten die Experten. Wird also zum Beispiel eine eigentlich dringend notwendige Versorgung unterlassen, ist dies genauso als Behandlungsfehler zu werten wie der Fall, in dem ein eigentlich überflüssiger Eingriff vorgenommen wird.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kündigte an, die Vergütung der Krankenhäuser künftig auch am Behandlungserfolg auszurichten. Außerdem soll ein neues Institut zur Qualitätssicherung eingerichtet werden. Doch obwohl immer mehr Patienten im Zweifelsfall die Gutachter der Medizinischen Dienste einschalten: Die Dunkelziffer in Sachen Behandlungsfehler bleibt weiterhin hoch. Manche Fehler sind nicht sofort als solche erkennbar, manchmal können sich Betroffene auch nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, versucht zu beschwichtigen. Zwar gingen im vergangenen Jahr allein bei den Gutachterstellen der Ärzteschaft rund 12.000 Anträge auf Experten-Untersuchungen zur Feststellung von Behandlungsfehlern ein. Aber Montgomery wiegelte ab: „Angesichts von fast 700 Millionen Behandlungsfällen im ambulanten Bereich und mehr als 18 Millionen Fällen in den Kliniken jährlich bewegt sich die Zahl der festgestellten ärztlichen Behandlungsfehler im Promillebereich.“ Auch die eigenen Erhebungen der Ärztekammer für 2013 zeigten insgesamt keine Verschlechterung der Qualität.