Sammlung auf Vorrat verstoße gegen Grundrechte. Koalition streitet um Konsequenzen

Luxemburg/Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat der massenhaften Sammlung von Telefon- und Internetdaten unbescholtener Bürger einen Riegel vorgeschoben. Das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof.

Allerdings stellten die obersten Richter Europas das Prinzip der Datenspeicherung im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität nicht grundsätzlich infrage, weil diese dem Gemeinwohl diene. Die verdachtslose Speicherung der Verbindungsdaten müsse aber „auf das absolut Notwendige“ beschränkt und besser kontrolliert werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zogen unterschiedliche Schlüsse aus dem Urteil. Maas sagte, mit der Entscheidung sei die Grundlage für die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Neuregelung der Datenspeicherung in Deutschland entfallen. De Maizière dagegen betonte, das Urteil lege „nach erster Durchsicht“ in der Sache „in etwa“ die gleichen Maßstäbe an wie das Bundesverfassungsgericht und der darauf fußende Koalitionsvertrag. Er dränge auf eine „kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“. Das Instrument werde dringend benötigt.