Abschlagsfreie Rente ab 63: Wer 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.

Mütterrente: Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind ab 1. Juli 2014 im Westen brutto knapp 28 Euro monatlich mehr, im Osten gut 26 Euro.

Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen.

Reha-Leistungen: Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden.